Unrecht in der Kinder- und Jugendpsychiatrie

LWL-Jugenddezernentin Birgit Wes­ters Foto: LWL/Steffen

Überregional

Westfalen (lwl). Bisher haben sich über 400 Betroffene an die Regionale Anlauf- und Beratungsstelle für die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ gewandt. Die Beratungsstelle hat der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) für Menschen eingerichtet, die als Kinder und Jungendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland oder von 1949 bis 1990 in der DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Kinder- und Jugendpsychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben. 

Bereits knapp 200 Vereinbarungen zu finanziellen Leistungen aus der Stiftung haben Betroffene im ersten Halbjahr 2017 in der LWL-Anlaufstelle geschlossen. Die Stiftung hat auf dieser Grundlage über 1,5 Millionen Euro Anerkennungszahlungen an die Betroffenen in Westfalen-Lippe für erlittenes Leid und Unrecht sowie für fehlende Rentenversicherungszeiten während der Unterbringungszeit ausgezahlt.

„Die LWL-Anlauf- und Beratungsstelle in Münster bietet Betroffenen einen geschützten Raum für Gespräche über die damaligen Erlebnisse und Erfahrungen sowie die Auswirkungen auf das heutige Leben an. Die Gespräche werden vertraulich behandelt“, sagte LWL-Jugenddezernentin Birgit Westers. „Dass wir schon die Hälfte der Verfahren abschließen konnten, freut uns für die Betroffenen.“

Eine wichtige Aufgabe der LWL-Experten ist es, die Betroffenen bei der Gewährung von finanziellen Leistungen aus der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ zu unterstützen. Als Anerkennungs- und Unterstützungsleistung können Betroffene pauschal maximal 9.000 Euro erhalten. Zudem können sie einen Ausgleich für entgangene Rentenansprüche bekommen, wenn für geleistete Arbeit ab dem 14. Lebensjahr keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt worden sind.

Wer bis zu zwei Jahren sozialversicherungspflichtig in den Einrichtungen gearbeitet hat, kann maximal 3.000 Euro erhalten, wer länger gearbeitet hat, kann maximal 5.000 Euro erhalten. Betroffene, die heute in Westfalen-Lippe leben, können sich noch bis zum 31. Dezember 2019 an die Anlauf- und Beratungsstellen beim LWL in Münster wenden unter der Rufnummer 0251 / 5914290.