Baujagd auf Füchse ist wieder erlaubt

„Fuchs, du hast den Hasen gestohlen, jetzt kommt dich der Jäger holen...“ – frei nach einem alten Kinderlied, wird bis 2017 die Baujagd auf Füchse in Kunstbauten wieder erlaubt. Foto: John Harrison / wikimedia.org / CC BY-SA 3.0

Ãœberregional

Kreis Steinfurt. Die Untere Jagdbehörde des Kreises Steinfurt hat die Baujagd auf Füchse im Kunstbau in den Jagdjahren 2015/16 und 2016/17 gestattet.

 

Damit sollen insbesondere die bodenbrütenden Arten und die Niederwildarten wie Hasen und Fasane geschützt werden.

Die Baujagd auf Füchse ist in Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr grundsätzlich verboten worden. Das Ökologische Jagdgesetz räumt den Unteren Jagdbehörden jedoch die Möglichkeit ein, auf der Basis einer von der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadensverhütung in Bonn entwickelten Gebietskulisse eine zeitlich auf zwei Jahre befris­tete Baujagd auf Füchse im Kunstbau zu erlauben.

Von dieser Möglichkeit hat die Untere Jagdbehörde des Kreises Steinfurt jetzt durch eine Allgemeinverfügung Gebrauch gemacht. Sie wird im Amtsblatt des Kreises Steinfurt veröffentlicht und kann auf der Internetseite des Kreises Steinfurt unter dem Stichwort „Jagdwesen“ abgerufen werden.