Schutz für Feldvögel

Der Kiebitz soll von den Schutzmaßnahmen besonders profitieren. Foto: Theo Israel

Ãœberregional

Kreis Steinfurt. Der Kiebitz soll im Kreis Steinfurt besonders geschützt werden. Dies verabredeten jetzt die Mitglieder des Runden Tisches Biodiversität des Kreises Steinfurt. Auch alle weiteren einheimischen Feldvögel werden von den geplanten Schutzmaßnahmen profitieren.

Die Vertreter des ehrenamtlichen Naturschutzes, der Landwirtschaft und der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises machten auf Fördermöglichkeiten aufmerksam, die das Land NRW zur Verfügung stellt.

Mit dem einsetzenden Frühling beginnt die Brutzeit von Kiebitz, Feldlerche und Rebhuhn, die für ihren Nestbau unbearbeitete landwirtschaftliche Nutzflächen bevorzugen, auf denen später Mais oder andere Feldfrüchte angebaut werden. Da die entsprechenden Flächen aber oftmals genau in der Brutphase der Tiere zur Einsaat vorbereitet werden, gehen seit einigen Jahren die Bestandszahlen der Feldvögel drastisch zurück.
Um diesem Bestandseinbruch Einhalt zu gebieten, stellt das Umweltministerium NRW im Rahmen seiner Biodiversitätsstrategie auch in diesem Jahr eine einmalige Prämie zur Verfügung. Anspruch auf die Förderung haben Landwirte, die bis zur Ernte auf die Bearbeitung von Teilbereichen innerhalb ihrer Ackerfläche verzichten. Auf der Freifläche, die zwischen einem halben und maximal zwei Hektar groß sein soll, müssen sich außerdem mindestens drei Feldvogelbrutpaare aufhalten. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann eine Ausgleichszahlung von bis zu 1.230 Euro je Hektar gezahlt werden.

Bei Interesse an der Förderung beraten die Untere Naturschutzbehörde und die Biologische Station des Kreises Steinfurt und nehmen entsprechende Anträge zur Weiterleitung an die Bezirksregierung Münster an. Nähere Informationen zu den Fördermöglichkeiten gibt es auf der Website der Bezirksregierung (www.bezreg-muenster.nrw.de).