Hoffnung für Bewohner im Wohngebiet in Elte?

Manfred Geier (l.) und Reinhold Hemker danken Ingrid Arndt-Brauer.Foto: privat

Rheine

Rheine. „Wir danken Ihnen für Ihren Einsatz. Jetzt ist unsere Hoffnung wieder größer geworden“, das sagte der Vorsitzende der Interessengemeinschaft Bockholter Emsfähre e.V., Manfred Geier, anlässlich des Besuches der Bundestagsabgeordneten Ingrid Arndt-Brauer am vergangenen Wochenende, da die Bewohner schon vor über einem Jahr die Anerkennung als Wohngebiet mit Dauerwohnrecht beantragt haben. 

Nun konnte die Abgeordnete mitteilen, dass das Bundesbaugesetzbuch (BauGB) mit Beschluss vom 13. Mai 2017 geändert wurde. Der § 12, Absatz 7 gestatte es nun in bisherigen Erholungssondergebieten auch Wohnnutzung zuzulassen, wenn die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstelle, der die Zulässigkeit von baulichen Anlagen zu Wohnzwecken in diesen Gebieten regelt.

Diese Möglichkeit stehe aber nicht über dem Landesplanungsgesetz. Das Land NRW behalte seine Planungshoheit, könne es aber zum Beispiel durch ministerielle Erlasse den Kommunen ermöglichen, in bisherigen Erholungssondergebieten Wohnnutzung zuzulassen. Der ehemalige Landtags- und Bundestagsabgeordnete Dr. Reinhold Hemker, der bei den bisherigen Bemühungen der Interessengemeinschaft vermittelt hatte, begrüßte die Entscheidung des Bundes.


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