Lärmaktionsplan für Eisenbahnstrecken

Überregional

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat damit begonnen, einen bundesweiten Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes außerhalb von Ballungsräumen zu erstellen.

Dazu bittet das Bundesamt Bürger, die von Eisenbahnlärm betroffen sind, sowie Organisationen, Vereinigungen und Initiativen um deren Mithilfe.

Wer möchte, kann unter dem Link www.laermaktionsplanung-schiene.de im Internet an einer online-basierten Befragung teilnehmen. Noch bis zum 31. Mai können Betroffene dem EBA dort wichtige Informationen zu ihrer persönlichen Lärmbelastung übermitteln.

Die Lärmaktionsplanung ist ein kontinuierlicher Prozess, der in einem fünfjährigen Zyklus durchgeführt werden soll. Mit ihrer Hilfe sollen Städte und Gemeinden, aber auch alle weiteren politischen und gesellschaftlichen Akteure sowie Anwohner einen Überblick über die bestehende Lärmbelastung erhalten. Zugleich soll die Lärmaktionsplanung als integriertes und planerisches Instrument zum Schutz gegen Lärm in die Stadt- und Ortsplanung eingeführt werden.

Gemäß  §47 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, der die Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie regelt, ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ab dem 1. Januar 2015 für die Erstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplanes für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes außerhalb von Ballungsräumen zuständig.


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