Regionalplan Münsterland ist rechtskräftig

141 Windenergiebereiche sind im Regionalplan verzeichnet. Foto: Podszun

Überregional

Münster. Die Bezirksregierung Münster hat am 16. Februar den „Regionalplan Münsterland – Sachlicher Teilplan Energie“ im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen (GV NRW) bekannt gemacht. Dieser wird damit rechtskräftig.

 

Mit seinen neuen Zielen und Grundsätzen ersetzt der Sachliche Teilplan Energie die bisherigen Regelungen des Regionalplans Münsterland in den Themenbereichen Windenergie, Leitungsbänder und Kraftwerksstandorte.
Zusätzliche neue Regelungen ergeben sich für Anlagen zur Nutzung der Biomasse und Freiflächensolarenergie sowie für die Planung von Energieparks und für die Erdgasgewinnung aus unkonventionellen Lagerstätten.
Damit ist das Münsterland die erste Planungsregion des Landes Nordrhein-Westfalen, die die Zielsetzungen der Landesregierung zum Ausbau regenerativer Energien umsetzt.

Gleichzeitig ist mit diesem neuen Planwerk die Grundlage für die Kommunen geschaffen worden, ihrerseits den Ausbau der regenerativen Energien zu beschleunigen. „Nun liegen neue, aktuelle Ziele und Grundsätze der Raumordnung vor, die eine belastbare Basis für den weiteren Ausbau der regenerativen Energien im Müns­terland bilden und den Investoren einen verlässlichen Rahmen vorgeben“, zeigte sich der Regionalplaner der Bezirksregierung Münster, Ralf Weidmann, zufrieden mit dem erfolgreichen Abschluss des Verfahrens.

Kernstück des neuen Plans sind die Regelungen zur Nutzung der Windenergie: Insgesamt werden 141 Windenergiebereiche in einem Umfang von 8.100 Hektar im Regionalplan dargestellt. Diese Windenergiebereiche haben, entgegen früherer Regelungen, keine Ausschlusswirkung mehr. Dies bedeutet, dass außerhalb der im Regionalplan dargestellten Windenergiebereiche zusätzliche Konzentrationszonen für die Windenergienutzung in den kommunalen Flächennutzungsplänen zulässig sind, soweit diese Zonen mit den übrigen Zielen und Grundsätzen der Raumordnung vereinbar sind. Dadurch wird das Ziel von Bund und Land, die Energiewende voranzutreiben, gerade hinsichtlich der Windenergienutzung ganz wesentlich unterstützt.

Darüber hinaus enthält der Sachliche Teilplan Energie Rahmenvorgaben für die raumverträgliche Entwicklung von beispielsweise nicht privilegierten Biogasanlagen oder auch Freiflächensolaranlagen. In Saerbeck und in Hörstel sind zudem zwei Energieparks im Regionalplan dargestellt worden, die Raum für Verbundlösungen unterschiedlicher regenerativer Erzeugungsarten bieten. Ebenso treten nun Ziele in Kraft, die zum Schutz von Mensch, Natur und Landschaft die Gewinnung von unkonventionellem Erdgas im Münsterland untersagen, wenn bei der Gewinnung die Methodik des Frackings eingesetzt werden soll. 

Zusammen mit dem Regionalrat Münster ist es gelungen, das Aufstellungsverfahren zum Sachlichen Teilplan Energie zügig und erfolgreich abzuschließen. Im September 2015 hatte der Regionalrat den Aufstellungsbeschluss mit partei­übergreifender Zustimmung gefasst. Im Rahmen der anschließenden intensiven Rechtsprüfung durch die Staatskanzlei NRW ist dem Regionalrat als zuständigem Planungsträger eine schlüssige Gesamtkonzeption beschieden worden.

Nach Drucklegung kann der Sachliche Teilplan Energie bei den Kreisen und Kommunen des Münsterlandes sowie zeitnah im Internet der Bezirksregierung Münster eingesehen werden.


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