Bund der Steuerzahler: Hundesteuervergleich

Schnell wird der treueste Freund des Menschen zu seinem teuersten Freund. Das hat der Hundesteuervergleich von 197 Städten in NRW gezeigt, den der Bund der Steuerzahler NRW jetzt veröffentlicht hat. Foto: BdSt NRW

Überregional

Düsseldorf. Der Bund der Steuerzahler NRW (BdSt) hat nach eigenen Angaben enorme Spannbreiten bei seinem jährlichen Hundesteuervergleich festgestellt, den er auf 197 NRW-Kommunen ausgeweitet hat. Besonders ärgerlich: 17 von 126 Kommunen, die bereits im Vorjahr untersucht wurden, haben an der Steuerschraube gedreht und die Hundesteuer erhöht. Richtig zugelangt hat zum Beispiel Fröndenberg. Dort stieg die Steuer für den ersten Hund um 37 Prozent.

Auch die Entscheidung für einen „Kampfhund“ kann teuer werden. So wird in 136 der 197 untersuchten Kommunen eine erhöhte Hundesteuer für gefährliche Hunde erhoben, so der BdSt. Allerdings reduzieren viele Kommunen die Hundesteuer auf den ursprünglichen Steuersatz, wenn ein Verhaltensnachweis vorliegt. Den höchsten Steuersatz für Kampfhunde erhebt Bedburg mit 1.500 Euro ab dem dritten gefährlichen Hund. In zwölf weiteren Orten beträgt der Steuersatz 1.000 Euro und mehr. Diese Kommunen befinden sich mit ihren Steuersätzen in einer Größenordnung, die nach Meinung des Bundes der Steuerzahler NRW mit der Rechtsprechung der Gerichte, beispielsweise Verwaltungsgericht Trier, nicht mehr oder gerade noch in Einklang stehen. Zudem hält der BdSt NRW die Hundesteuer, die zu den Bagatellsteuern zählt, für fragwürdig. „Bagatellsteuern sind in einem zeitgemäßen Steuersystem überholt und sollten abgeschafft werden, da ihr Aufkommen sehr gering ist im Vergleich zum Erhebungsaufwand“, fordert Heinz Wirz, Vorsitzender des BdSt NRW.

Unter bestimmten Voraussetzungen bekommen Hundehalter jedoch auch Ermäßigungen. Eine Steuerbefreiung in allen untersuchten Orten gibt es für hilflose, blinde oder solche Personen, die einen Schwerbehindertenausweis besitzen. Wer bedürftig ist, bekommt in 170 Orten eine Ermäßigung, in den meis­ten Fällen allerdings nur für einen Hund. In Duisburg, Dülmen, Gelsenkirchen, Rösrath, Rheinbach und Velbert ist der erste Hund unter diesen Voraussetzungen komplett steuerfrei. Zeitlich befristete Steuerbefreiungen gibt es in 78 Kommunen dann, wenn ein Tierhalter einen Hund aus dem Tierheim bei sich aufnimmt. Erstmals untersucht hat der Bund der Steuerzahler NRW eine Steuerermäßigung für Wachhunde. Eine solche Ermäßigung, in der Regel sind es 50 Prozent der satzungsgemäßen Hundesteuer, gibt es in 116 Kommunen, so der BdSt abschließend in seinem Bericht.

Alle Zahlen rund um die Hundesteuer hat der BdSt im Internet unter www.steuerzahler-nrw.de  zusammengestellt.


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