Gefahr im Anflug! Neue Drohnen-Verordnung

Foto: privat

Emsdetten

Emsdetten (DiLi). Drohnen erleben momentan einen Boom. Es gibt sie inzwischen sogar bei Discountern zu kaufen. Doch Sicherheitsexperten warnen vor diesem nicht ungefährlichen Trend. Auch Landwirt Mathias Epping aus Emsdetten-Sinningen ist schwer verärgert über die Fluggeräte, die über seinem Bauernhof in Emsdetten-Sinningen sowie seine Wiesen und Tiere fliegen.

 

 

Das ist erstens nicht nur gefährlich für die Tiere, sondern zweitens auch verboten.

Deutlich besorgt, erklärt Mathias Epping im Gespräch mit „Wir in Detten“: „Insgesamt sechs Mal wurden wir bereits von Drohnen belästigt. Das Schlimmste ist, wenn diese unbemannten Fluggeräte wie Geschosse aus den Emsauen angesaust kommen und über meine Limousin-Herde donnern. Durch das surrende Geräusch und die Schnelligkeit der Drohnen geraten die Tiere in Panik und das ist sehr gefährlich und es kann für den Besitzer laut Drohne-Bußgeld Katalog teuer werden.

Meine liegenden, sich ausruhenden Muttertiere und ihre jungen Kälbchen werden über die Wiesen gescheucht und flüchten über die Wiesen und Zäune, die nah an der Hauptstraße liegen. Unser Zaun wurde nach einem Drohnenflug von den Rindern bereits komplett umgerissen. Dabei wurde sogar schon ein Kälbchen tödlich verletzt – die Herde überrannte das arme Jungtier in der Panik. Hier ist die Gefahr eines Unfalls mit tödlichem Ausgang vorprogrammiert“, erklärt der Landwirt. „ Ein Muttertier wiegt über 700 Kilogramm und ein Kalb über 100 Kilogramm.

Bauer-Nachwuchs Jonas Epping (drei Jahre) macht sich Sorgen. Ein Kälbchen ist schon tot, weil die Herde auf der Wiese durch Drohnen gescheucht wurde. Foto: privat

Und wenn die Herde flüchtend auf die Hauptstraße springt, wäre das eine Katastrophe. Auf unserem Betrieb laufen über 100 Rinder, sie kommen noch in den Genuss, frei in den grünen Emswiesen zu grasen und das soll auch so bleiben. Das ist teilweise Naturschutzgebiet. Wir machen uns wirklich große Sorgen – nicht nur um unsere Tiere, sondern auch um die Sicherheit der Allgemeinheit. Die Polizei Emsdetten habe ich bereits daüber informiert“, erklärt er weiter.

Seit dem 7. April dieses Jahres hat sich in der Gesetzeslage zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten was getan. Denn: Der Eigentümer eines Flugmodells oder eines unbemannten Luftfahrtsystems mit jeweils einer Startmasse von mehr als 0,25 Kilogramm, eines unbemannten Ballons oder Drachens mit einer Startmasse von mehr als fünf Kilogramm sowie eines Flugkörpers mit Eigenantrieb muss vor dem erstmaligen Betrieb an sichtbarer Stelle seinen Namen und seine Anschrift mit dauerhafter und feuerfester Beschriftung an dem Fluggerät anbringen. Die Übergangsfrist für bereits vorhandene Geräte geht bis zum 1. Oktober. Jetzt neu gekaufte Drohnen müssen direkt mit dieser Plakette gekennzeichnet weden.

Es ist grundsätzlich verboten, über private Wohngrundstücke zu fliegen, wenn die Startmasse des Geräts mehr als 0,25 Kilogramm beträgt oder das Gerät odere seine Ausrüstung in der Lage sind, optische, akustische oder Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen, es sein denn, der betroffene Eigentümer hat einem Überflug ausdrücklich zugestimmt. Weiteres absolutes Flugverbot neben Wohngrundstücken gilt für Verfassungsorgane, Bundes- oder Landesbehörden, Kontrollzonen von Flugplätzen, Industrieanlagen, Naturschutzgebiete, Menschenansammlungen sowie Einsatzorte der Polizei und Rettungskräfte.

Wer in Sachen Drohnen-Flug auf der sicheren Seite sein will, kann sich beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in Berlin auf der Webseite www.bmvi.de/drohnen  informieren.


Anzeige