Nachbesserungsrecht des Zahnarztes

Foto: Darko Stojanovic

Recht & Rat

ERGO-Verbraucherfrage von Sabine T. aus Gelsenkirchen: „Meine neue Zahnprothese sitzt nicht richtig und ich habe Schmerzen. Ich vertraue meinem Zahnarzt jetzt nicht mehr. Muss ich zur Nachbesserung zu ihm gehen oder kann ich bei einem anderen Arzt einen Termin vereinbaren?“

 

Anke Hartosch, Expertin der ERGO Direkt Versicherungen: „Gerade im prothetischen Bereich kann es immer mal passieren, dass eine Brücke nicht passt oder etwas drückt. Dann gilt: Ihr Zahnarzt hat ein Nachbesserungsrecht. Eine Ausnahme besteht, wenn die Weiterbehandlung für Sie unzumutbar wäre – etwa, wenn der Arzt vorsätzlich gehandelt hätte. Allein der Umstand, dass Sie wegen mangelhafter Arbeit das Vertrauen zu Ihrem Arzt verloren haben, reicht in der Regel nicht aus.

Wichtig: Der Arzt hat kein Recht auf Neuanfertigung! Stellt sich heraus, dass der Zahnersatz völlig unbrauchbar ist, dürfen Sie sich einen anderen Zahnarzt suchen.

Meine Empfehlung: Sprechen Sie zunächst einmal mit Ihrem Zahnarzt – vielleicht ist bei Ihrer Prothese eine kleine Anpassung ausreichend.


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