Hausübertragung von Eltern auf die Kinder

Diplom-Rechtspfleger Hartmut Richter referiert in der Familienbildungsstätte zum Thema „Hausübertragung von Eltern auf die Kinder“. Foto: Veranstalter

Finanzen

Ibbenbüren. Eltern, die ihren Kindern zu Lebzeiten das Eigenheim übertragen wollen, stehen nicht selten vor der Frage, wie die Verträge zur Zufriedenheit beider Seiten ausgestaltet werden können. Es ist sinnvoll, sich im Vorfeld mit möglichen Risiken auseinandersetzen, um Fallstricke durch unverständliche Formulierungen zu erkennen und auszuschließen.

Am Mittwoch (21. März) erläutert Diplom-Rechtspfleger Hartmut Richter in der Familienbildungsstätte die Vorgehensweise bei der Übertragung einer Immobilie auf die Kinder. Sein Vortrag bringt dem juristischen Laien in verständlicher Sprache diese komplexen Sachverhalte näher.

Wichtige Punkte sind sowohl der richtige Zeitpunkt, als auch die rechtssichere Formulierung der Verträge. Themen, die oft zu Komplikationen führen, sind Möglichkeiten der Absicherung des Veräußerers gegen nicht gewollte Verfügungen des Erwerbers. Es geht um die verschiedenen Formen der Absicherung des Wohnens im übertragenen Objekt und Vermerke im Grundbuch. Die Informationen von Hartmut Richter sollen einen Notartermin nicht ersetzen, aber die Zuhörer werden dafür gut gerüstet sein und in der Lage, eine gute Entscheidung zur Übertragung ihres Hauses zu treffen.

Der Vortrag am Mittwoch beginnt um 20 Uhr in der Familienbildungsstätte, Klosterstraße 21 in Ibbenbüren. Anmeldungen werden erbeten unter Telefon 05451-96440 .


Anzeige


Kleinanzeigen inserieren in der Zeitung


Medienberatung für gestaltete Anzeigen


Mediadaten Verlag Zeitung NRW Steinfurt