Dyckerhoff: „Die Genehmigung liegt vor“

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Wirtschaft

Lengerich. Der Zementhersteller Dyckerhoff teilte am Donnerstag in einer Pressemeldung mit, dass die Genehmigung der Bezirksregierung den bis zu 100-prozentigen Einsatz von Sekundärbrennstoffen nun gestattet hat. 

Die Genehmigung der Bezirksregierung vom 29. September 2017 erlaube Dyckerhoff umfangreiche Maßnahmen für Wettbewerbsfähigkeit und Umweltschutz. Damit sei der Weg frei für Investitionen in Höhe von rund 10 Millionen Euro am Standort Lengerich.

Als Erstes will Dyckerhoff am Drehofen 8 den bestehenden EGR-Filter in einen Tuchfilter umrüsten – hier ist der Baubeginn für Januar geplant. Für die Erweiterung der Fluff-Lagerhalle wurde schon im Mai 2017 der vorzeitige Baubeginn genehmigt. Diese Bauarbeiten sollen noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.

Im Wesentlichen sollen keine erheblichen Beeinträchtigungen für die FFH-Gebiete oder geschützte Arten zu erwarten sein, heißt es weiter von dem Zementhersteller. Dyckerhoff will mit den Änderungen auf neue wirtschaftlich-technische Entwicklungen im Bereich der Zementproduktion reagieren und gleichzeitig ein Bündel von Maßnahmen für den Umweltschutz umsetzen.

Als Sekundärbrennstoffe kämen ausschließlich Fluff aus kontrollierten Abfallstoffen sowie Lösemittel und (nur an Ofen 8) kommunaler Klärschlamm zum Einsatz. Die für „Fluff“ zulässigen Einzelstoffe seien dem Leitfaden zur energetischen Verwertung von Abfällen in Zement-, Kalk- und Kraftwerken in Nordrhein-Westfalen definiert.

Fluff ist die Abkürzung für „Flugfähige Fraktionen“ und ist ein Produkt aus Gewerbeabfall. Für Lösemittel und Klärschlamm erfolge keine Änderung gegenüber der bisherigen Situation. Auf den Einsatz von Tiermehl habe Dyckerhoff verzichtet.

Die Filtertechnik für die beiden Öfen 4 und 8 soll umgestellt werden. Anstelle der bisher eingesetzten Elektrostatischen Gasreinigung (EGR-Filter) gebe es in Zukunft moderne Tuchfilter. Mit diesen könne der Betrieb der Öfen besonders gleichmäßig und unterbrechungsarm erfolgen.

Durch die Tuchfilter erhöhe sich der Abscheidegrad für Quecksilber um etwa 10 Prozent. Die bisher vorgeschriebene teilweise Ausschleusung quecksilberhaltiger Filterstäube im Verbundbetrieb am Drehofen 81 sei daher in Zukunft nur noch für seltene Situationen erforderlich.

Dyckerhoff hält nach eigenen Angaben zudem besonders niedrige maximale Eingangswerte für Quecksilber im Brennstoff Fluff ein. Hier werde der Wert von 1,2 auf 0,9 mg/kg reduziert

Die bisher zulässigen Schwermetallspuren in dem benötigten Eisenoxidträger stammten aus 1979 und schrieben lediglich einen Summengrenzwert für insgesamt elf unterschiedliche Schwermetalle fest. Durch die aktuelle Genehmigung würden dagegen stoffspezifische Werte definiert, mit denen einzelne Stoffe entsprechend ihrer Umweltrelevanz individuell reguliert werden sollen. Dabei käme es für Quecksilber zu einer Reduzierung um 50 Prozent.

Für Arsen sei eine Erhöhung von 700 auf 800 mg/kg erlaubt worden. Laut Dyckerhoff ergebe sich hieraus jedoch keine Erhöhung der Schadstoffemissionen. Arsen aus dem Eisenoxidträger werde im Zementklinker sicher eingebunden und gehe nur in kleinsten Mengen, die unterhalb der Nachweisgrenze liegen, in die Abgase ein.

Um die Sicherheit weiter zu erhöhen, habe Dyckerhoff zusätzlich zu dem Eingangswert auch einen Emissionsgrenzwert für Arsen akzeptiert.

Mit dem Einbau der Tuchfilter werde Dyckerhoff bereits vorzeitig die ab 2019 gültigen neuen Grenzwerte für Stickoxide und Ammoniak einhalten und so zu einer vorgezogenen Entlastung beitragen. Auch werde der Grenzwert für Schwefeloxide um 60 Prozent reduziert, nämlich von 350 auf 140 mg/Nm³.

Die Vorbereitungen von Dyckerhoff für die nun genehmigten Maßnahmen begannen vor rund drei Jahren und umfassten neben der technischen Planung die detaillierte Untersuchung denkbarer Auswirkungen auf Natur und Umwelt. Die Umsetzung der Maßnahmen hätte bereits begonnen, heißt es abschließend in dem Bericht.


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