Hunde müssen gemeldet sein

Bis zum 30. Juni können Hunde noch gemeldet werden, wer bis dahin der Meldepflicht nicht nachgekommen ist, wird mit einem Bußgeld belegt. Foto: Stadt Greven

Greven

Greven. Wie nahezu alle Städte und Gemeinden in Deutschland erhebt auch die Stadt Greven eine Hundesteuer. Dies setzt voraus, dass die „Vierbeiner“ vom Hundehalter bei der Stadt angemeldet werden. Leider kommen nicht alle Hundehalter dieser Pflicht nach.

In regelmäßigen Zeitabständen wird daher der Hundebestand in Greven überprüft. Dazu werden im Juli und August im Auftrag der Stadtverwaltung im gesamten Stadtgebiet Kontrollen durchgeführt. Die Stadt wird in Bezirke aufgeteilt, die Befragungen erfolgen straßenweise. Bis zum 30. Juni haben vergessliche Hundebesitzer noch Zeit, ihr Tier nachzumelden.

Sie erhalten dann keinen Bußgeldbescheid. Alle, die danach mit einem nicht angemeldeten Hund erwischt werden, müssen ein Bußgeld zahlen – immerhin bis zu 5.000 Euro. Die Hundebestandserhebung wird durchgeführt, um für mehr Steuergerechtigkeit bei den vielen Hundehaltern zu sorgen, die ihre Hunde ordnungsgemäß angemeldet haben.