Marktstammdatenregister sorgt für Verwirrung

Ob große Windkraftanlage oder Solarmodul, ob Biogasanlage oder Kohlekraftwerk: Jeder Betreiber einer ans Netz angeschlossenen Anlage zur Erzeugung von Strom oder Gas muss seine Anlage ins Marktstammdatenregister (MaStR) eintragen. Foto links: Podszun / rechts: privat

Ibbenbüren

Ibbenbüren/Kreis Steinfurt (hp). Bußgelder oder der Verlust der EEG-Vergütung – dies droht seit dem 31. Januar den Betreibern von Solaranlagen, Blockheizkraftwerken, Notstromaggregaten, Windkraftanlagen, Batteriespeichern, Großkraftwerken, wenn sie ihre bestehenden Anlagen nicht in das neue behördliche Marktstammdatenregister (MaStR) eintragen.

Viele private Betreiber vor allem kleiner (Solar-)Anlagen fragen sich, ob auch sie zum Eintrag ins Register verpflichtet sind. Die Antwort der Bundesnetzagentur fällt klar aus: „Generell müssen alle aktiven, ans Netz angeschlossenen Anlagen zur Erzeugung von Strom oder Gas registriert werden.“ 

Das betrifft im privaten Bereich sogar die Betreiber kleinster Anlagen, wie zum Beispiel sogenannte Photovoltaik-Balkonmodule (auch: Plug-in-Photovoltaik-Anlagen) – selbst dann, wenn sie nicht in das Netz einspeisen.
Die gute Nachricht für Betreiber bestehender Anlagen: Sie haben bis zum 31. Januar 2021 Zeit, ihre Anlagen anzumelden – ohne negative Folgen wie Bußgeld oder Förderungsverlust fürchten zu müssen. Ausnahme Stromspeicher: Diese müssen bis Ende 2019 angemeldet sein.

Allerdings: Wer jetzt nach dem 31. Januar, nach dem Start des MaStR eine neue Anlage in Betrieb nimmt oder genommen hat, muss diese innerhalb eines Monats anmelden.

Ausgenommen von einer Registrierungspflicht sind mobile, also nicht ortsfeste Anlagen. So müssen Stromerzeuger (oft auch als Notstromaggregate bezeichnet), wie sie zum Beispiel Handwerker auf Baustellen ohne einen Stromanschluss verwenden, nicht angemeldet werden. Auch ein Batteriespeicher zum Beispiel in einem E-Auto ist nicht ortsfest und daher von der Registrierung ausgenommen.

Im neuen MaStR werden das alte Anlagenregister und das Photovoltaik-Meldeportal der Bundesnetzagentur zusammengeführt. Seit Start des MaStR-Webportals unter der Adresse www.marktstammdatenregister.de wurden die beiden alten Systeme eingestellt. Ihre Funktion übernimmt das MaStR; dies ist der Grund, warum auch bereits in die alten Register eingetragenen Anlagen im MaStR neu eingetragen werden müssen.

Die Stadt Ibbenbüren bietet im Rahmen ihrer Energiesprechtage Beratungen zum Marktstammdatenregister an.