Nicht alle Osterfeuer sind erlaubt

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Ibbenbüren

In Ibbenbüren gelten klare  Regeln für Osterfeuer. Die wichtigste Regel: 2005 ist mit einer vom Rat der Stadt Ibbenbüren beschlossenen Verordnung das Abbrennen von Osterfeuern eingeschränkt worden. „Danach sind private Osterfeuer im Prinzip ausgeschlossen“, erläutert Ralf Wassing.

Der Mitarbeiter des städtischen Fachdienstes Recht und Ordnung hat in seiner Arbeit unter anderem ein Auge auf das, was zu Ostern angezündet wird. „Sie bleiben örtlichen Glaubensgemeinschaften, größeren Organisationen und Vereinen im Rahmen einer öffentlichen und für jedermann zugänglichen Veranstaltung vorbehalten.“ Abgebrannt werden dürfen diese erlaubten Osterfeuer nur von Karsamstag bis Ostermontag in der Zeit von 17 Uhr bis Mitternacht.

Initiativen und Organisationen, die in diesem Rahmen ein Osterfeuer abhalten wollen, müssen dies spätestens vier Wochen vor Ostermontag dem städtischen Fachdienst Recht und Ordnung schriftlich anzeigen. Dabei sollte diese Anzeige Angaben zu Ort und Zeitpunkt des Feuers ebenso beinhalten wie die Art und Menge des eingesetzten Brennmaterials. Benannt werden müssen zudem ein Ansprechpartner des Veranstalters sowie eine volljährige Aufsichtsperson, die während der Veranstaltung ständig per Mobiltelefon erreichbar ist.

Wer ein Osterfeuer veranstaltet, sollte darauf achten, dass Gefahren oder erhebliche Belästigungen unterbleiben. Ein Osterfeuer muss mindestens 25 Meter von bewohnten Gebäuden und anderen öffentlichen Verkehrsflächen, aber auch von Bäumen, Wallhecken oder Feldgehölzen entfernt sein. Zur Autobahn oder zu Waldflächen ist ein Abstand von mindestens 100 Metern einzuhalten. Je nach der Größe des Osterfeuers vergrößern sich auch die geforderten Abstände.
Als Brennmaterial dürfen ausschließlich trockene pflanzliche Rückstände wie Hecken- und Baumschnitt, Schlagabraum, Schnittholz oder unbehandeltes Holz verwendet werden. Als Hilfsmittel zum Anzünden sind nur Stroh oder Reisig zugelassen. Während des Feuers ist eine ständige Aufsicht durch zwei Personen erforderlich.

Es sollten für den Fall, dass das Feuer sich ausbreitet, ausreichende Löschmittel bereitstehen. Bei größeren Osterfeuern besteht die Möglichkeit, dass sie von der Freiwilligen Feuerwehr mit betreut werden.

Das Brennmaterial sollte zum Schutz von Kleintieren frühes­tens 14 Tage vor der Veranstaltung zusammengetragen werden. Im Übrigen ist es erforderlich, das Brennmaterial am Tag der Veranstaltung nochmals umzuschichten.
Damit an Ostern alles korrekt knistert, wird der Fachdienst Recht und Ordnung in dieser Ostersaison stadtweit Kontrollstreifen durchführen. Etwaigem unangemeldeten und illegalen Abfackeln soll auf diese Weise Paroli geboten werden. Osterfeuersünder dürften einen schweren Stand haben: Die Rauchfahnen lassen sich in der Landschaft schwerlich verstecken.