Energieausweis im Mittelpunkt der Beratung

Ibbenbüren

Steckbriefartig den Energiebestand eines Gebäudes anzeigen, Klarheit über die zu erwartenden Kosten verschaffen – diese Idee steht hinter dem Energieausweis. So will es jedenfalls die deutschlandweit geltende Energieeinsparverordnung (EnEV).

 

Seit es ihn gibt, wird der Energieausweis jedoch auch heftig kritisiert, und über Rechte und Pflichten von Eigentümern, Käufern und Mietern gibt es zahlreiche Missverständnisse. Weswegen dieses wichtige Dokument für Immobilien Thema beim nächsten Energiesprechtag der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus Ibbenbüren sein wird. Der Sprechtag findet am Mittwoch (24. Juni) statt. Andreas Holtgrave, Energieberater der Verbraucherzentrale in Ibbenbüren, will dann interessierten Bürgern aufzeigen, was Sache ist.

Prinzipiell gilt: Der fünfseitige Energieausweis enthält neben grundlegenden Angaben zum Gebäude entweder die Kennwerte für den Energiebedarf (Bedarfsausweis) oder den Energieverbrauch (Verbrauchsausweis). Bei Neubauten sowie beim Verkauf oder der Vermietung von Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten, die älter als 1977 sind und nicht das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1977 einhalten, ist nur der Bedarfsausweis zulässig. Zudem beinhaltet der Ausweis soweit möglich Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung des energetischen Gebäudezustands.

Verpflichtend ist der Energieausweis immer dann, wenn ein Gebäude neu gebaut, umfassend saniert, verkauft oder neu vermietet werden soll. Bei Vermietung müssen die wesentlichen Kenndaten des Ausweises bereits in der Immobilienanzeige genannt werden. Wichtig: Seit dem Mai dieses Jahres gilt eine Verletzung dieser Pflicht als Ordnungswidrigkeit. „Wer sein eigenes Haus seit Jahren selbst bewohnt und es weder verkaufen noch vermieten will, braucht also keinen Energieausweis – auch wenn es immer wieder Betrüger gibt, die das behaupten“, stellt Holtgrave klar.

Übrigens: Nur speziell qualifizierte Fachleute dürfen den Energieausweis ausstellen. Ein Zertifikat oder eine umfassende Liste aller Aussteller gibt es allerdings nicht. Wer Beratung zu Aspekten des Energieausweises und zur Umsetzung seiner Empfehlungen wünscht, kann sich an die anbieterunabhängige Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus Ibbenbüren wenden. Ein mindestens 30 Minuten umfassendes Gespräch mit Energieberater Andreas Holtgrave kann für Mittwoch (24. Juni) im Rahmen der Energiesprechtage der Verbraucherzentrale NRW in Ibbenbüren vereinbart werden. Die Beratungstermine liegen zwischen 14 und 18 Uhr. Die Terminabklärung kann telefonisch unter 05451 / 931-999 oder unter der Mailadresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erfolgen.

Da die Beratung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert wird, kostet ein Termin lediglich fünf Euro je halber Stunde. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis ist die Beratung kostenfrei.