Grundwasserverhältnisse ein Betriebsgeheimnis?

Lengerich

Das Grundwasser sei ein elementar wichtiges Schutzgut für uns alle. Anlässlich der letzten und noch bis 2027 gültigen Abgrabungsgenehmigung von 1999 wurde von der Bezirksregierung daher ein sogenanntes „hydrogeologisches Beweissicherungskonzept“ vorgeschrieben.

 

Es handle sich dabei um ein umfassendes Basis-Gutachten, welches im Auftrag der Firma Dyckerhoff in Lengerich von dem Bielefelder Ingenieurbüro Schmidt und Carstensen seinerzeit erstellt und bis heute durch Folge-Gutachten laufend ergänzt wurde, schreibt die Bürgerinitiative Pro Teuto e.V. in einer Pressemitteilung.

Die Bewertung der abgrabungsbedingten Risiken für Grundwasser und Quellen erfolgte darin, nach anfänglichen Pumpversuchen und neben der laufenden Beobachtung von Hausbrunnen und Quellstandorten, vor allem durch Wasserstandsmessungen an zahlreichen sogenannten Grundwassermessstellen. Wie die Pro Teuto e.V. weiter schreibt, handle es sich dabei um spezielle brunnenartige Bohrungen von unterschiedlicher Tiefe.

Die Pro Teuto e.V. hatte nach eigenen Angaben die Gutachten nach Umweltinformationsgesetz (UIG-NRW) angefordert und unabhängigen Sachverständigen zur Begutachtung vorgelegt. Diese sollen übereinstimmend sehr deutliche Zweifel an den Schlussfolgerungen des für die Zementindustrie tätigen Ingenieurbüros geäußert haben, welches offenbar nach wie vor keine ernsthaften Gefährdungen der Grundwasserstände durch die fortgesetzten Abgrabungen erkennen mag.

Zur fachlichen Überprüfung dieser Aussagen seien aber Detailinformationen zu den verwendeten Grundwasser-Messstellen zwingend erforderlich. Die Pro Teuto e.V. hatte daher wohl im Juni 2014 unter Berufung auf das UIG diese Informationen angefordert. Mit der Begründung, es würde sich um „Betriebsgeheimnisse“ der Firma Dyckerhoff/Buzzi handeln, soll nach Angaben der Bürgerinitiative der Kreis Steinfurt nach Rückfrage beim Konzern die Herausgabe dieser Detailinformationen jedoch verweigert haben.

Die Behauptung, das Konkurrenzfirmen daraus Rückschlüsse auf die Verfügbarkeit von Rohstoffen ziehen könnten, erscheine dabei derartig abwegig, dass auch der Kreis Steinfurt selbst in einem Antwortschreiben auf den ers­ten Widerspruch seitens Pro Teuto vom 24. September 2014 daran noch Zweifel äußerte, schreibt die Bürgerinitiative weiter.
Nach monatelangem juristischem Tauziehen soll der Kreis Steinfurt letztendlich der Vorgabe des Dyckerhoff/Buzzi-Konzernes gefolgt sein und die Herausgabe dieser Informationen endgültig abgelehnt haben.
 
Berichte aus der hiesigen Bevölkerung und von Anwohnern über sinkende Wasserstände an Quellen, Brunnen und Bachläufen würden immer zahlreicher. Wie ein Hochbehälter beim Stadtwasser, speise die hoch wasserdurchlässige Cenoman-Kalkschicht des Höhenzuges die Grundwasserströme in der gesamten angrenzenden Region Lengerich–Lienen. Das detaillierte Informationen hierzu unter Verschluss gehalten werden sollen, wirke nach Ansicht von Pro Teuto e.V. äußerst alarmierend und könne nicht akzeptiert werden.

Der Naturschutzverband LNU und Pro Teuto e.V. sehen sich nach eigenen Angaben nun gezwungen, die Herausgabe dieser Informationen unter Berufung auf das Umweltinformationsgesetz (UIG) einzuklagen. Die entsprechende Klagebegründung sei diese Woche an das Verwaltungsgericht Münster übersandt worden. Die Umweltorganisationen rechnen damit, dass sich auch dieses juristische Verfahren wieder über ein weiteres Jahr hinziehen könne, während der Abbau der stark wasserführenden Cenoman-Kalkschichten in Hohne, Höste und Lienen offenbar schnell und unvermindert weiter voranschreite.

Die Naturschutzverbände und Pro Teuto e.V. möchten daher unbedingt die Öffentlichkeit und die Verantwortlichen in Lokalpolitik und Behörden für dieses Thema sensibilisieren, bevor es zu einer zu befürchtenden umfassenden und irreparabelen Absenkung des regionalen Grundwasserspiegels komme, heißt es abschließend in der Pressemitteilung der Bürgerinitiative Pro Teuto e.V..