Brückentage 2016

Zehn freie Tage am Stück kann sich der sichern, der vier Tage Urlaub vom 21. bis 24. März einreicht – die Zeit reicht locker für einen ausgewachsenen Urlaub im Süden – zum Beispiel auf Mallorca. Unser Bild zeigt eine Bucht bei Cales de Mallorca. Foto: Schulte Renger

Überregional

(hp). Brückentage: Heiß umkämpft in jeder Firma, denn jeder will sie haben, aber nicht alle können sie bekommen. Die Schlacht um die kleinen Urlaubsverlängerer wird in diesem Jahr heftig wie selten toben, denn die Feiertage liegen im Jahr 2017 so günstig wie selten.

Ausnahmsweise wird 2017 sogar ein „einmaliger“ Feiertag eingeführt, der nur 2017 bundesweit arbeitsfrei ist. Anlass ist die 500. Wiederkehr des Reformationstages am 31. Oktober 2017. Dieser Tag ist ansonsten nur in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ein Feiertag. Das Jahr fängt schlecht an, denn der Neujahrstag fällt auf einen Sonntag. Hier ist also nichts zu holen. Bis Ostern hin bewegt sich in Sachen Feiertagen leider auch erst einmal nichts.

Aber danach, da geht‘s richtig los. Wer sich in der Woche vor Karfreitag (14. April) oder nach Ostermontag (17. April) vier Tage Urlaub nimmt, hat acht Tage am Stück frei. Der 1. Mai fällt auf einen Montag, bietet sich somit zwar nicht als Brückentag an, beschert aber ein langes Wochenende, ohne einen Urlaubstag einzusetzen. Ende Mai kann dann der erste „echte“ Brückentag eingesetzt werden: Christi Himmelfahrt fällt am 25. Mai auf einen Donnerstag. Wer Freitag freimacht, kommt auf vier freie Tage am Stück. Wer jetzt weitere fünf Urlaubstage von Montag, dem 29. Mai, bis Freitag, 2. Juni, einsetzt, hat Urlaub bis Pfingsten. Und da auch der Pfingstmontag am 5. Juni arbeitsfrei ist, bekommt man für sechs Urlaubstage zwölf freie Tage in Folge.

Schon zehn Tage später lockt der nächste Brückentag: Fronleichnam fällt auf Donnerstag, den 15. Juni. Wer am 16. Juni freinimmt, hat vier Tage am Stück frei. Bis zum nächsten Brückentag dauert es über drei Monate: Der Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober fällt auf einen Dienstag. Wer montags freinimmt, hat vier Tage Urlaub.

Am 31. Oktober steht dann der Reformationstag an einem Dienstag an. Spannend ist, dass auch der folgende Tag, der 1. November, mit Allerheiligen, ein arbeitsfreier Tag ist. Nehmen Sie sich also den Montag, 30. Oktober, frei sowie Donnerstag und Freitag, 2. und 3. November, dann haben Sie für drei eingesetzte Urlaubstage neun Tage am Stück frei. So blöd Weihnachten im Jahr 2016 gefallen ist, so günstig fällt es 2017. Zwar liegt Heiligabend auf einem Sonntag – da Sie normalerweise für den 24. Dezember aber einen Tag Urlaub nehmen müssten, haben Sie diesen schon mal gespart – und trotzdem vier Tage am Stück frei. Und für Silvester gilt das Gleiche: Am Sonntag, den 31. Dezember, müssen Sie nicht freinehmen und haben wiederum vier Tage am Stück frei. Und wenn Sie zu den zwei gesparten Urlaubstagen nun nur noch einen dazu nehmen und damit an den Tagen zwischen Weihnachten und Neujahr freimachen, dann haben Sie von Samstag, dem 23. Dezember, bis Montag, dem 1. Januar, zehn Tage am Stück Urlaub!