Zahlt die Krankenkasse für Viagra® und Co?

Theoretisch übernehmen die Krankenkassen die Kosten. Foto: privat

Gesundheit

Viele Männer leiden unter Erektionsschwierigkeiten und fragen sich, ob Medikamente gegen erektile Dysfunktion (wie dies im Fachjargon heißt) von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.

Zunächst ist zu unterscheiden zwischen Anamnese und Rezept

Theoretisch übernehmen die Krankenkassen die Kosten für die ärztliche Untersuchung, um festzustellen, welche Ursachen der erektilen Dysfunktion zugrunde liegen. In der Praxis jedoch sieht dies oft ganz anders aus. Die Ärzte weigern sich zwar nicht so direkt dagegen, empfehlen jedoch gleich die Verwendung entsprechender Medikamente.

Dies hat einen ganz einfachen Grund. Eine eingehende Untersuchung zur Feststellung der Ursachen einer Erektionsstörung nimmt viel Zeit in Anspruch. Die Ärzte erhalten dafür jedoch nur eine Pauschale von maximal € 50,00. Das motiviert diese somit natürlich nicht, diese aufwendige und langwierige Untersuchung durchzuführen. Sie verschreiben daher lieber auf die Schnelle Viagra®, Cialis® und ähnliche Präparate.

Eine erektilen Dysfunktion ist eine anerkannte Krankheit

Obwohl laut höchstrichterlichem Urteil eine erektile Dysfunktion eine anerkannte Krankheit ist, wurden einige Medikamente zur Behandlung von der Zahlpflicht der gesetzlichen Krankenkassen ausgenommen. Hierzu zählen auch PDE-5-Hemmer, zu denen Viagra ® und die meisten anderen gehören. (Quelle: lexetius.com)

Auch das Bundesverfassungsgericht wies die Klage eines Mannes ab, der eine Verletzung seines Rechts auf körperliche Unversehrtheit und eine Ungleichbehandlung gegenüber privat Versicherten sah. (Quelle: focus.de)

Liegt gleichzeitig ein benignes Prostatasyndrom vor, kann jedoch eine Behandlung mit Medikamenten gegen Erektionsstörung beantragt werden. Bei privaten Krankenkassen kann der Sachverhalt anders liegen. Sie sollten hier im Zweifelsfall eine entsprechende Anfrage stellen.

PDE-5-Hemmer sind Lifestyle Medikamente

Bis Ende 2003 haben die Krankenkassen häufig auch bei erektiler Dysfunktion gezahlt. Im Jahre 2004 wurde ein neues Gesundheitsmodernisierungsgesetz erlassen, welches von nun an alle PDE-5-Hemmer in den Bereich Lifestyle einordnet. Dies befreite die Krankenkassen von der Zahlpflicht.

Übrigens: Vakuumpumpen bleiben auch weiterhin als Behandlungsmethode bei erektiler Dysfunktion voll erstattungsfähig.

In Deutschland sind Medikamente gegen erektile Dysfunktion verschreibungspflichtig

Erst im Januar 2022 empfahl der Sachverständigenausschuss beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) der zuständigen Behörde, den Wirkstoff Sildenafil (Viagra®) auf der Liste der verschreibungspflichtigen Medikamente zu belassen. Dieser Empfehlung wurde gefolgt.

Zur Begründung hieß es, dass vielfach andere Erkrankungen einer erektilen Dysfunktion zugrunde liegen, die bei Selbstmedikation unentdeckt blieben. Außerdem sei das Nebenwirkungsspektrum zu ausgeprägt.

Dies hat zur Folge, dass anders als z. B. in England bei uns weiterhin ein Arzt ein entsprechendes Rezept ausstellen muss. Auf den teilweise hohen Kosten für Viagra® und Co. bleiben Sie jedoch sitzen. Allerdings gibt es auch Alternativen auf dem Markt der Generika. (Quelle: DoktorABC.com)

Was sind Generika?

Bei Generika handelt es sich um wirkstoffgleiche Präparate, die jedoch nach Ablauf des Patents kostengünstiger hergestellt werden können. Die Generika Hersteller sparen sich die aufwendigen Studien und müssen lediglich nachweisen, dass es sich tatsächlich um ein vergleichbares Präparat handelt. Dies spart Milliarden von Euro und erklärt den günstigeren Preis.

Fazit: Leider zahlt die Krankenkasse nicht für Medikamente gegen erektile Dysfunktion

Bis auf sehr wenige Ausnahmen zahlen die gesetzlichen Krankenkassen nicht für Medikamente gegen Potenzstörungen. Diese werden als Lifestyle Produkte angesehen und können nur gegen ein Privatrezept bezogen werden, müssen dann aber selbst bezahlt werden.

Der preisliche Unterschied zwischen Markenprodukten und Generika kann dabei erheblich sein, bei gleicher Wirkung. Schauen Sie sich also die Möglichkeiten und Produkte zunächst in Ruhe an, bevor Sie zu viel bezahlen.

Manche privaten Krankenkassen hingegen übernehmen die Kosten. Stellen Sie am besten eine entsprechende Anfrage bei Ihrer Krankenkasse und finden Sie heraus, ob Ihre Kasse die Kosten trägt. Vielleicht ist das beim Wechsel der Krankenkasse auch ein gutes Argument für oder gegen einen Anbieter.