Die Radwegebenutzungspflicht

Foto: privat

Emsdetten

Emsdetten. In diesen Tagen wird die Radwegebenutzungspflicht in Emsdetten an zwei Straßen zu Testzwecken aufgehoben.

Die Neuregelung betrifft die folgenden Straßenabschnitte:

•´Münsterstraße zwischen Im Hagenkamp und Grevener Damm
• Hansestraße zwischen Münsterstraße und Querstraße

Hierzu werden die Hinweisschilder, die eine Benutzung des Radwegs vorschreiben, entfernt.
Der Hintergrund der neuen Verkehrsregelung ist ein Gerichtsurteil des Bundesverwaltungsgericht (3 C 42.09), welches besagt, dass die Radwegebenutzungspflicht nur angeordnet werden darf, wenn aufgrund der örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht.
Außerdem hat die Stadt Emsdetten bereits gute Erfahrungen mit Straßen, an denen keine Radwegebenutzungspflicht besteht. So können Radlerinnen und Radler am Brookweg und an der Straße Am Strietbach bereits seit Jahren selbst entscheiden, ob sie den Radweg nutzen oder am Fahrbahnrand fahren möchten. Auch an der Borghorster Straße teilen sich Radfahrer und motorisierte Fahrzeuge die Fahrbahn, was in den allermeisten Fällen sehr gut funktioniert.

Die Radwegebenutzungspflicht
Die Benutzungspflicht für Radwege liegt vor, wenn eines der folgenden Verkehrszeichen am Radweg angebracht ist: „Radweg“, „Gemeinsamer Geh- und Radweg“ oder „Getrennter Geh- und Radweg“.

Wenn an hochbordgeführten Radwegen keine Beschilderung vorhanden ist, handelt es sich um einen sogenannten „Anderen Radweg“. Die Benutzung des Radwegs ist in diesem Fall freiwillig. Dieses Angebot richtet sich insbesondere an unsichere Radfahrer.

Auch wenn ein Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ am Gehweg angebracht ist, dürfen Radfahrer den Gehweg mitbenutzen, können jedoch ebenso auf der Straße fahren.
Wenn kein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden ist, dürfen Radfahrer auf der Straße im sogenannten „Mischverkehr“ fahren. Erfahrungen zeigen, dass Radfahrer in diesem Fall oft deutlicher von anderen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen werden. Dadurch werden sie häufig weniger gefährdet – etwa wenn Fahrzeuge aus Zufahrten in eine Straße einfahren.

Verkehrszeichen Nr. 237 „Radweg“

Verkehrszeichen Nr. 240 „Gemeinsamer Geh- und Radweg“

Verkehrszeichen Nr. 241-30 „Getrennter Geh- und Radweg“  Grafiken: Stadt Emsdetten


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