CORONAVIRUS IN NRW: SCHULEN WERDEN GESCHLOSSEN

Die Saerbecker Maximilian-Kolbe-Gesamtschule hat bereits für das "Schüler-Homeoffice" alles vorbereitet. Foto: MKG

Emsdetten

+++ In Nordrhein-Westfalen schließen wegen des Coronavirus in der ersten Hälfte der kommenden Woche alle Schulen bis zu den Osterferien. Die zweiwöchigen Osterferien in NRW beginnen am 6. April. Damit werden die Schulen etwa fünf Wochen geschlossen bleiben!

Jetzt hat auch die nordrhein-westfälische Landesregierung entschieden: Die Schulen schließen in der kommenden Woche. Etwa 2,5 Millionen Schüler und ihre Eltern sind betroffen.

Das Ministerium für Schule und Bildung teilt mit:

Wichtige Hinweise zum Coronavirus- Weiteres Vorgehen an Schulen/Kitas

Um die Infektionskette des Coronavirus in Emsdetten weiter einzudämmen, hat die Landesregierung heute (13.3.) entschieden, dass Schulkinder und Kitakinder ab Montag zu Hause bleiben sollen. Ab kommenden Montag gilt folgendes:

Der Lehrbetrieb an Schulen ab Klasse 7 – Klasse 13 wird ab Montag, 16.3., ausgesetzt bis zum Ende der Osterferien (19.4.) Schülerinnen und Schüler haben keinen Unterricht an den Schulen. Alle Abschlussprüfungen, insbesondere die Abiturprüfungen, werden auf die vorgesehen Alternativtermine (Nachprüfungen) nach den Osterferien verlegt. Die Landesregierung ist bestrebt sicherzustellen, dass alle Schülerinnen und Schüler ihre Prüfungen absolvieren und ihre Abschlüsse im laufenden Schuljahr erreichen können, um eine Fortsetzung der Bildungslaufbahn zu ermöglichen.

Der Lehrbetrieb an Schulen von Klasse 1 – 6 wird ab Montag, 16.3. ausgesetzt bis zum Ende der Osterferien (19.4.). Für Kinder der Klassen 1-6 wird zunächst bis Mittwoch 18.3. weiterhin eine Betreuung in den Schulen ermöglicht, wenn folgende Voraussetzungen zutreffen: Beide Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil arbeitet in einem Bereich, der für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen notwendig ist und diese Eltern keine Alternativ-Betreuung ihrer Kinder organisieren können.

Zu den Arbeitsbereichen gehört beispielsweise die Infrastruktur des Gesundheitsbereiches (u.a. Kliniken, Pflege, Unternehmen für Medizinprodukte), Versorgung (Energie, Wasser, Lebensmittel, Arznei), Justiz, Polizei, Feuerwehr, Erzieherinnen/er, Lehrerinnen/en. Das Land wird in Abstimmung mit den Schulen bis Mittwoch 18.3. das weiterer Verfahren und evtl. weiterhin bestehende Bedarfe prüfen.

Die Kinderbetreuung an Kitas wird ab Montag, 16.3. ausgesetzt bis zum Ende der Osterschulferien (19.4.). Für diese Kinder wird zunächst bis Freitag 20.3. weiterhin eine Betreuung in den Betreuungseinrichtungen ermöglicht, wenn folgende Voraussetzungen zutreffen: Beide Eltern oder ein alleinerziehender Elternteil arbeitet in einem Bereich, der für die Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastrukturen notwendig ist und diese Eltern keine Alternativ-Betreuung ihrer Kinder organisieren können.

Zu den Arbeitsbereichen gehört beispielsweise die Infrastruktur des Gesundheitsbereiches (u.a. Kliniken, Pflege, Unternehmen für Medizinprodukte), Versorgung (Energie, Wasser, Lebensmittel, Arznei), Justiz, Polizei, Feuerwehr, Erzieherinnen/er, Lehrerinnen/er. Das Land wird in Abstimmung mit den Schulen bis Freitag, 20.3. das weitere Verfahren und evtl. weiterhin bestehende Bedarfe prüfen.

Das Landeskabinett hat heute die Entscheidung getroffen, den Unterrichtsbetrieb an den Schulen in Nordrhein-Westfalen im ganzen Land ab einschließlich Montag, dem 16. März 2020, vorerst bis zum Ende der Osterferien am 19. April 2020 einzustellen. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte:

„Die Landesregierung hat heute einen für den Alltag vieler Familien bedeutsamen Entschluss gefasst. Die Einstellung des Unterrichtsbetriebs ist eine weitreichende Entscheidung nicht nur für die Schülerinnen und Schüler, sondern vor allem für die Eltern sowie für unsere Lehrkräfte und Schulleitungen. Dieser Schritt ist nach derzeitigen Erkenntnissen richtig und angemessen. Durch diese Vorsichtsmaßnahme soll ein weiterer Beitrag zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus in Schulen geleistet werden. Ein verlässliches Betreuungsangebot für Kinder von Eltern in Berufen, die für die Daseinsvorsorge insbesondere im Gesundheitswesen besonders wichtig sind, wird sichergestellt. Dadurch soll die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems im Besonderen sowie weiterer Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge erhalten und unterstützt werden.“

Über die Ausgestaltung dieses Betreuungsangebots sowie über alle weiteren Entwicklungen mit dem Coronavirus werden sämtliche Schulen in Nordrhein-Westfalen durch das Schulministerium kontinuierlich informiert, auch über den Umgang mit den anstehenden Prüfungsverfahren. Grundsätzlich gilt zum jetzigen Zeitpunkt:

Die Einstellung des Unterrichts ab dem 16. März bis zum Ende der Osterferien hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Terminsetzungen bei den bevorstehenden Abiturprüfungen, da an der weitaus überwiegenden Zahl der Schulen die Schülerinnen und Schüler bis zu diesem Zeitpunkt die notwendigen Vorabiturklausuren für die Zulassung zur Abiturprüfung geschrieben werden konnten. Durch flexible Regelungen und Nachschreibtermine ist darüber hinaus sichergestellt, dass alle Schülerinnen und Schüler ihre Prüfungen ablegen können.

Über den Umgang mit anderen Prüfungsformaten – zum Beispiel Zentrale Prüfungen in Klasse 10 (ZP 10), zentrale Klausuren in der Einführungsphase (ZKE), Feststellungsprüfungen, Prüfungen an Berufskollegs – werden die Schulen zeitnah informiert.

Die Bemühungen des Schulministeriums sind darauf ausgerichtet, dass den Schülerinnen und Schülern aus den getroffenen Entscheidungen keine Nachteile hinsichtlich ihrer weiteren Schullaufbahn bzw. Prüfungen entstehen.

„Alle Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus werden regelmäßig überprüft und die Lage fortlaufend neu bewertet. Entscheidungsleitend ist die jeweils aktuelle Einschätzung der Lage durch das Robert-Koch-Institut und die Gesundheitsbehörden. Sie verfügen über die nötige Expertise und informieren regelmäßig über die Gefährdungslage für die gesamte Bevölkerung. Das Ministerium für Schule und Bildung ist darauf vorbereitet, zeitnah auf neue Entwicklungen zu reagieren“

erklärte Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer.

Folgender Schulbrief von der Johannesschule hat die Eltern Freitag erreicht:

1. Ruhen des Unterrichts ab Montag bis zum Beginn der Osterferien

Alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen werden zum 16.03.2020 bis zum Beginn der Osterferien durch die Landesregierung geschlossen. Dies bedeutet, dass bereits am Montag der Unterricht in den Schulen ruht.

ÜBERGANGSREGELUNG: Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag (17.03.) aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Die Schulen stellen an diesen beiden Tagen während der üblichen Unterrichtszeit eine Betreuung sicher. Die Betreuung im Offenen Ganztag und in der Übermittagsbetreuung finden statt. 

2. Not-Betreuungsangebot

Die Einstellung des Schulbetriebes darf nicht dazu führen, dass Eltern, die in unverzichtbaren Funktionsbereichen - insbesondere im Gesundheitswesen – arbeiten, wegen der Betreuung ihrer Kinder im Dienst ausfallen. Deshalb soll in den Schulen während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls ein entsprechendes Betreuungsangebot vorbereitet werden. Wie dieses Betreuungsangebot aussehen wird, ist noch offen.

Alle Kinder haben heute alle Unterrichtsmaterialien mit nach Hause genommen. Wir werden am Montag entscheiden, welche Aufgaben in der Zeit bis zu den Osterferien von den Kindern bearbeitet werden können.

Nähere Informationen hierzu erhalten Sie am Montag.

 

In Saerbeck z. B. in der Maximilian-Kolbe-Gesamtschule wurde bereits diese Woche der Fernunterricht vorbereitet. Schüler bekommen die Aufgaben (Mathe, GL) jeden Tag über eine App nach Hause und müssen die Lösungen in begrenzter Zeit zurückschicken.


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