Beantragung von Jugendpflegemitteln

Foto: Stefan Klausing | Gemeinde Neuenkirchen

Emsdetten

Neuenkirchen. Die Gemeinde Neuenkirchen gewährt den Vereinen seit Jahren Jugendpflegemittel. Sämtlichen Vereinen, die in den vergangenen Jahren Jugendpflegemittel erhalten haben, sind die Antragsvordrucke zugesandt worden.

Innerhalb eines dem Antrag beigefügten Formblattes sind neben Fragen über die Zahl der Vereinsmitglieder und Höhe der Mitgliedsbeiträge Angaben über die Einnahmen und Ausgaben innerhalb des Rechnungsjahres zu machen. Dem Antrag, der in diesem Jahr bis zum 15. Mai im Rathaus der Gemeinde, Zimmer 1.12, vorgelegt werden kann, ist ein Mitgliederverzeichnis der Jugendlichen im Alter von 8 bis 20 Jahren beizufügen.

Es wird darauf hingewiesen, dass Vereine, die bisher noch keine Jugendpflegemittel erhalten haben, aber evtl. in Frage kommen, ebenfalls einen Antrag im Rathaus der Gemeinde, Zimmer 1.12, stellen können. Anträge auf Gewährung von Jugendpflegemitteln stehen ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Neuenkirchen unter www.neuenkirchen.de unter der Rubrik „Formulare / Antrag auf Gewährung von Jugendpflegemitteln“ zur Verfügung.


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