Spielplätze und Stadtpark öffnen Donnerstag

Endlich: Wenn auch mit Auflagen, dürfen die Spielplätze ab Donnerstag wieder genutzt werden. Foto: wirin

Emsdetten

Emsdetten. Die aktualisierte Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht weitere Lockerungen vor. Dabei sind weiterhin Abstandsgebote und Hygienevorschriften zu beachten. 

Ab Donnerstag (7. Mai) sind die Spielplätze und der Stadtpark in Emsdetten wieder geöffnet. Begleitpersonen haben untereinander einen Mindestabstand von 1,50 Metern zu gewährleisten, soweit sie nicht zu einer Familie oder häuslichen Gemeinschaft gehören. Eine entsprechende Beschilderung wird vor Ort auf die geltenden Verhaltensregeln hinweisen. Das Ordnungsamt wird diese Bereiche zudem verstärkt kontrollieren. Sportanlagen müssen weiter geschlossen bleiben, dementsprechend bleiben auch die örtlichen Bolzplätze und die Skateanlage vorerst noch geschlossen.

Auch die Schulen dürfen sich ein Stück weiter öffnen. Ab Donnerstag (7. Mai) startet für die 4. Klassen der Emsdettener Grundschulen wieder der Unterricht in den Schulgebäuden. Nähere Einzelheiten regeln die Schulen und informieren die betroffenen Familien.

Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. August 2020 untersagt. Dies betrifft insbesondere Volksfeste, Jahrmärkte, Kirmesveranstaltungen, Stadt-, Dorf- und Straßenfeste, Sportfeste, Schützenfeste, Weinfeste, Musikfeste und Festivals sowie ähnliche Festveranstaltungen. Die betroffenen Veranstalter werden durch die Stadt informiert. Wie mit Sommer- und Ferienlagern, Ferienfreizeiten und Angeboten wie der Stadtranderholung umgegangen wird, soll in den nächsten Tagen aauf Kreisebene abgestimmt werden. Hierzu enthält die Rechtsverordnung des Landes keine näheren Bestimmungen.

Friseure und Fußpfleger dürfen wieder öffnen

Friseure und Fußpfleger dürfen wieder öffnen. Wo der gebotene Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann, sind andere Maßnahmen zum Infektionsschutz, wie etwa das Tragen von Schutzmasken zu beachten. Andere Dienst- und Handwerksleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,50 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann, sind weiterhin untersagt. Dies betrifft zum Beispiel Maniküre- und Kosmetikstudios.

Die aktualisierte Coronaschutzverordnung ist auf der Homepage der Stadt Emsdetten www.emsdetten.de zu finden.


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