Badestrand am Offlumer See bleibt gesperrt

Einer der schönsten Badestrände im Kreis Steinfurt liegt am Offlumer See in Neuenkirchen. Leider haben sich nicht alle Besucher des Strandes an die zurzeit geltenden Regeln der Coronaschutzverordnung gehalten. Darum hat die Gemeinde entschieden, den Strand weiterhin für Besucher und Badegäste zu sperren. Foto: Stefan Klausing / Gemeinde Neuenkirchen

Emsdetten

Neuenkirchen. Mit Blick auf die durch das Land NRW verkündeten weitere Lockerungen der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) erreichen das Rathaus vermehrt Anrufe zur Nutzung des Offlumer Sees.

Zu Beginn der Corona-Krise wurde der Strandbereich bereits gesperrt, da sich dort immer wieder Gruppen, auch von außerhalb, trafen und auf die Kontaktbeschränkungen hingewiesen werden mussten. Doch trotz der Lockerungen der CoronaSchVO gelten auch weiterhin hohe Anforderungen an die Hygiene- und Abstandsregeln, die eingehalten werden müssen. Da sich in der Vergangenheit oft gezeigt hat, dass sich nicht alle Nutzer freiwillig an die Abstands- und Nutzungsregeln halten, hat sich die Gemeinde Neuenkirchen entschieden, den Strandbereich weiterhin zu sperren.

Im übrigen Bereich des Sees ist das Baden und Wassersport (zum Beispiel Stand-up-Paddeling) aus Natur- und Trinkwasserschutzgründen auch außerhalb der Corona-Einschränkungen nicht gestattet. Die einzigen Ausnahmen sind das Angeln (auch mit sogenannten Belly-Booten) und Segeln mit den dort liegenden Bestands-Segelbooten.

„Der Landesfischereiverband ist Pächter des Sees und hat diese Nutzung in Absprache mit der Gemeinde Neuenkirchen so festgelegt“, erklärt Bürgermeister Franz Möllering. Der Sandstrand an der Ostseite des Sees wurde im Rahmen der Regionale 2004 als touristisches Angebot erschlossen und ist die einzig gestattete Badestelle am Offlumer See.


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