Keine Elternbeiträge für OGS und ÜMi

Foto: wirin

Emsdetten

Emsdetten. Im Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages hat das Land NRW jetzt entschieden, dass das Land 50 Prozent der Elternbeiträge für OGS und Übermittagsbetreuung im Juni und Juli übernimmt und den Kommunen empfohlen, die anderen 50 Prozent zu übernehmen.

Bei Kita und Tagespflege bleibt es jedoch bei der Entscheidung des Landes, nur 25 Prozent der Beiträge für Juni und Juli zu übernehmen, das heißt: Für Emsdetten bleibt es dabei, dass Eltern 50 Prozent der Juni- und Juli-Beiträge zahlen und Land und Stadt jeweils 25 Prozent übernehmen, erklärt die Stadt Emsdetten in einer Pressemitteilung.

„Durch diese Entscheidung des für Haushaltsfragen zuständigen Landtagsausschusses ist das nicht mehr nachzuvollziehende Hin und Her um die Elternbeiträge sowohl für die Betreuung in Kita und Tagespflege, aber auch in der außerunterrichtlichen schulischen Betreuung endlich geklärt. Wir hoffen, dass es für die Kommunen und die Eltern klare und verlässliche Regelungen für die Zeit nach den Sommerferien gibt. Sowohl was den Betrieb an Schulen und Kitas als auch was die Beiträge angeht“, ist Bürgermeister Georg Moenikes noch hoffnungsvoll. Der entsprechende Dringlichkeitsbeschluss, auf die Elternbeiträge für OGS und Übermittagsangebote im Juni und Juli zu verzichten, wurde am 7. Juli von Moenikes und Ratsmitglied Dr. Kock getroffen, muss jedoch noch im Rat am 8. September bestätigt werden.
Emsdetten im Vergleich

Die Elternbeiträge im Juni und Juli werden in den anderen Städten im Kreis Steinfurt anders gehandhabt und voll erstattet. Die Stadt Emsdetten weist deswegen an dieser Stelle darauf hin, dass es dafür zwei generelle Unterschiede und Vorteile für Eltern gibt, die beide zusammen nur in Emsdetten Anwendung finden, in den meisten anderen Kommunen jedoch nicht:

• So ist in Emsdetten grundsätzlich immer nur für ein Kind ein Elternbeitrag zu zahlen, in Greven zum Beispiel besteht eine Beitragspflicht auch für das Geschwisterkind.
• Zudem ist in Emsdetten die OGS in die Elternbeitragssatzung mit einbezogen. Eltern in den 20 Kommunen, die zum Kreisjugendamt gehören, mussten bislang zeitgleich für Kinder in Kita und in der OGS Beiträge zahlen; in Emsdetten zahlten Eltern für Geschwisterkinder in der OGS schon bislang keinen Beitrag, wenn für das Kita-Kind ein Beitrag gezahlt wurde. Selbst dann, wenn ein Kind im letzten Kita-Jahr ist und deshalb für dieses Kind kein Elternbeitrag zu zahlen ist, profitieren die Familien davon, dass auch für ein Geschwisterkind in der OGS oder in der Kindertagespflege kein Beitrag zu zahlen ist. Diese Vorteile galten bereits vor Corona in Emsdetten und werden auch in der Zeit nach Corona weiter gelten.

In der Gesamtfinanzierungssystematik der Kitas sieht das Kinderbildungsgesetz vor, dass durch die Elternbeiträge ein Anteil von 19 Prozent an den Gesamtkosten der Kinderbetreuung erbracht werden soll (tatsächlich betrug dieser Anteil in Emsdetten im letzten Kita-Jahr 15,4 Prozent). Auch in der Zeit des Betretungsverbotes und jetzt im eingeschränkten Regelbetrieb entstehen die Kosten in vollem Umfang. Alle nicht vereinnahmten Elternbeiträge müssen von der Stadt kompensiert werden.


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