Infos zur Briefwahl in Neuenkirchen

Foto: Gemeinde Neuenkirchen

Emsdetten

Neuenkirchen. Am 13. September finden bekanntlich die allgemeinen Kommunalwahlen in NRW statt. Neben dem Gang zum Wahllokal am Wahltag selbst kann die Wahl auch vorab per Briefwahl durchgeführt werden. Ideal für alle, die bereits jetzt wissen, dass sie am Wahltag nicht in Neuenkirchen sind oder sich aufgrund der aktuellen Corona-Situation ungern zum Wahllokal begeben möchten.

Die Briefwahlunterlagen können bequem über die Internetseite www.neuenkirchen.de/wahlen  oder mit der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes beantragt werden. Die Briefwahlunterlagen werden anschließend an die angegebene Anschrift gesendet, so dass ein Besuch im Rathaus sowie im Wahllokal nicht unbedingt notwendig ist. Es besteht auch die Möglichkeit, die Unterlagen für eine mögliche Stichwahl am 27. September gleich mit zu beantragen.

Die ausgefüllten Stimmzettel werden dann im roten Rückumschlag entweder per Post kostenfrei zurückgeschickt, im Briefkasten des Rathauses eingeworfen oder zu den Öffnungszeiten direkt in die Briefwahlurne gesteckt. Das Briefwahlbüro befindet sich im Rathaus der Gemeinde Neuenkirchen, Hauptstraße 16 (Nebeneingang Innenhof), 48485 Neuenkirchen und ist seit dem 24. August bis zum 11. September geöffnet. Im Briefwahlbüro muss ein Mund-Nase-Schutz getragen werden. Es wird empfohlen, einen eigenen (nicht radierfähigen) Kugelschreiber mitzubringen.

Bis zum 11. September können die Wähler ihre Stimmen auch im Rathaus direkt abgeben, ohne sich die Unterlagen nach Hause schicken zu lassen. Dazu müssen sich mit Personalausweis oder Reisepass sowie dem Wahlbenachrichtigungsbrief ausweisen können.

Die Wahlbenachrichtigungen sollten bis zum 23. August bei jedem Wahlberechtigtem (ab 16. Jahre) im Briefkasten gelandet sein. Wer keine Benachrichtigung erhalten hat, kann mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass im Briefwahlbüro seine Wahlberechtigung prüfen lassen – und dann auch direkt wählen oder die Briefwahlunterlagen mit nach Hause nehmen. Wer Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen möchte, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Zu beachten ist, dass die Unterlagen grundsätzlich nur an den Wahlberechtigten selbst ausgehändigt bzw. verschickt werden dürfen und eine bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten darf.

Bei der Briefwahl ist zu beachten, dass die Stimmzettel in jedem Fall wieder rechtzeitig im Wahlamt der Gemeinde Neuenkirchen eingehen. Spätestens am dritten Tage vor dem Wahltag, also am 10. September (Donnerstag) sollten sie bei der Post aufgegeben werden. Der rote Wahlbrief für die Kommunalwahlen kann auch noch am Wahlsonntag bis 16 Uhr beim Wahlamt der Gemeinde Neuenkirchen im Rathaus abgeben werden. Die Abgabe in einem der Wahllokale ist nicht möglich.

Das Briefwahlbüro ist geöffnet:

• montags und dienstags von 8.30 bis 12.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr,

• donnerstags 8.30 bis 12.30 Uhr und 14 bis 17.30 Uhr,

• mittwochs und freitags 8.30 bis 12.30 Uhr.

Weitere Zeiten:

• Am 11. September (Freitag) ist das Briefwahlbüro von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 18 Uhr geöffnet.


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