Masken für hilfsbedürftige Menschen

Zwei Mitarbeiterinnen der Gemeindeverwaltung bereiten den Versand der Masken vor. Foto: Stefan Klausing / Gemeinde Neuenkirchen

Emsdetten

Neuenkirchen. Den Kommunen werden vom NRW-Gesundheitsministerium und Kreis Steinfurt medizinische Masken für hilfebedürftige Personen zur Verfügung gestellt, damit diese der Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske, unter anderem beim Einkaufen oder im öffentlichen Nahverkehr, nachkommen können.

Im Laufe der Woche werden diese medizinischen Masken von der Gemeinde Neuenkirchen an rund 700 bedürftige Personen verschickt. Die Masken erhalten diejenigen, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII, ohne Personen in Einrichtungen) oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von der Gemeinde Neuenkirchen beziehen. Eine persönliche Beantragung oder Abholung der Masken im Rathaus ist daher nicht erforderlich!


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