Neuenkirchener Kürbis­festival mit verkaufsoffenem Sonntag

Kaum noch zu glauben dieser Anblick: viele Menschen dicht gedrängt auf dem Kürbisfest 2019 in Neuenkirchen – ohne Masken! Zwei Jahre ist das her. Mit etwas Glück findet das Fest in diesem Herbst wieder statt. Foto Podszun

Emsdetten

Neuenkirchen. Lange Zeit war es nicht sicher, ob und in welcher Form das diesjährige Kürbisfestival stattfinden kann. Seit dem 20. August gilt nun in NRW eine neue Fassung der Corona-Schutzverordnung, sodass bestehende Maßnahmen auf das Notwendigste reduziert werden können und eine weitgehende Normalisierung vieler Lebensbereiche möglich ist.

 

 

Der Vorstand des Verkehrsvereins Pro Neuenkirchen hat sich aufgrund der Lockerungen daher entschieden, am 26. September (Sonntag) den Herbstbeginn mit dem Kürbisfestival Neuenkirchen zu feiern.

Im Gegensatz zu den vergangenen Jahren wird die Veranstaltung in diesem Jahr jedoch auf einen Tag beschränkt sein.

Trotz allem wird das traditionelle Herbstfest ein buntes Programm für die ganze Familie bieten. Schlendern, Schauen, Shoppen und Naschen – dazu wird es auch beim diesjährigen Kürbisfes­tival reichlich Gelegenheit geben. Der verkaufsoffene Sonntag steht ganz im Zeichen der Familie und lockt mit attraktiven Angeboten der Neuenkirchener Einzelhändler. Alles in allem bietet das Kürbisfestival Budenzauber, Markttrubel, Spaß, Musik und gute Laune.

Viele Aussteller haben ihr Kommen zu dieser herbstlichen Veranstaltung bereits zugesichert.

Aber noch stehen einige wenige Verkaufshütten zur Verfügung. Wer Lust hat, mit einem herbstlichen Angebot (mit oder ohne Kürbis) dabei zu sein, dem reserviert der Verkehrsverein Pro Neuenkirchen gerne einen Standplatz. Für die Veranstaltung gelten für sämtliche Teilnehmer und Besucher die aktuellen Coronaschutzmaßnahmen wie die 3-G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) und die AHA-Regel (Abstand, Hygiene und Maskenpflicht).

Der Verkehrsverein pro Neuenkirchen behält sich vor, jederzeit auf aktuelle Veränderungen der Gefährdungslage bezüglich Corona oder behördlichen Anordnungen zu reagieren und die Veranstaltung auch kurzfristig absagen zu können.


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