Urteil: 8.500 Euro Buße wegen Taubenfütterns

Tauben können in der Stadt zu einer Plage werden. Auch aus Tierschutzgründen wird von vielen Gemeinden ein Fütterungsverbot verhängt. Foto: GALAXY 2018 A7 - commons wikimedia org / CC0

Emsdetten

Emsdetten. In der Verhandlung am 10. Februar 2022 hat das Amtsgericht Rheine neun Bußgeldverfahren in Höhe von etwa 8.500 Euro für Verstöße gegen das Taubenfütterungsverbot in Emsdetten verhandelt und deren Rechtmäßigkeit, Bestimmtheit und auch deren Höhe bestätigt.

„Die nun vom Gericht festgestellte Rechtmäßigkeit, bestätigt unser Handeln. Wir hoffen jetzt, dass die Taubenfütterin Einsicht zeigt und das Füttern unterlässt. Der Druck aus der Bevölkerung, dass wir etwas gegen die Fütterungen unternehmen sollen, steigt von Tag zu Tag. Zumal durch das Futter nicht nur Ratten sondern auch Nutrias angelockt wurden und werden“, hofft Bürgermeister Oliver Kellner auf ein Ende der täglichen Fütterungsaktionen.

Das Urteil des Amtsgerichtes wird innerhalb einer Woche rechtskräftig, sofern die Klägerin gegen das Urteil keine Rechtsbeschwerde vor dem Oberlandesgericht einlegt. Die vom Gericht bestätigten Bußgelder gehen dabei übrigens nicht an die Stadt Emsdetten, sondern an das Land NRW.

Zum Hintergrund Taubenfütterung Emsdetten

Seit zwei Jahren füttert eine Einzelperson regelmäßig Tauben in der Innenstadt – obwohl es in Emsdetten ein politisch beschlossenes Taubenfütterungsverbot gibt.
Zunächst hat die Person nur hin und wieder und auch nur etwas Futter verteilt.

Anfänglich haben die städtischen Mitarbeitenden die Person deswegen auch nur angesprochen und auf das Fütterungsverbot hingewiesen. Die Person hat das Verbot jedoch konsequent ignoriert und die Tauben weiter gefüttert – und das immer mehr und immer öfter.

Entsprechend hat die Stadt Emsdetten es nicht mehr bei mündlichen Ansprachen gelassen, sondern zunächst Verwarngelder und dann auch Bußgelder ausgesprochen. Die Verwaltung hat die Höhe der Bußgelder dabei im Laufe der Zeit sukzessive auf 1.000 Euro erhöht. Derzeit handelt es sich bisher um 21 Bußgeldverfahren, deren Wert sich auf über 18.000 Euro summiert.

Insgesamt 29 Verfahren gegen die Beschuldigte

Zehn Verfahren sind bereits rechtskräftig, über neun Verfahren wurde am 10. Februar verhandelt und zehn weitere Anzeigen sind noch in Bearbeitung.
Trotz der Ansprachen und Bußgelder hört die Einzelperson nicht mit dem Füttern auf. Aktuell füttert sie täglich mehrere Kilo Futter an mindestens sechs Stellen rund um die Innenstadt.

Ratten werden durch Brotreste angelockt

Und sie füttert dabei nicht nur artgerechtes Futter (Körner, Samen), sondern auch viel Brot, teilweise sogar ganze Toastbrote. Dies ist keine artgerechte Nahrung und führt bei den Tauben zu Schmerzen und zu Mangelerscheinungen.
Zudem werden durch die vielen Brotreste aktuell massiv Ratten angelockt und die Beschwerden der Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Hauseigentümer mehren sich täglich.

Auch wurden bereits mehrfach Ratten auf dem innenstadtnahen Spielplatz gesehen – diese Entwicklung ist für Familien mit Kindern nicht hinnehmbar. Zudem haben sich aufgrund der Futterstellen jetzt auch Nutrias am Mühlenbach angesiedelt und vermehrt. Aktuell wurden mindestens 20 Tiere gezählt, die sich nicht nur am Fluss aufhalten, sondern auch in den Park ausschwärmen.


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