Schiedspersonen für Emsdetten

Das Foto zeigt von links nach rechts: Klaus Osterholt (Stadt Emsdetten Fachdienst Strategie und Kommunikation), Oliver Kellner (Bürgermeister der Stadt Emsdetten), Elmar Leuermann (1. Beigeordneter der Stadt Emsdetten), Karl-August Kortmöller (scheidender Schiedsmann), Dr. Hans Vietmeier (zukünftiger Schiedsmann), Klaus-Peter Janousek (scheidender Schiedsmann), Monika Kremer (Direktorin des Amtsgerichts Rheine) und Kai Milbradt (zukünftiger Schiedsmann) Foto: Stadt Emsdetten

Emsdetten

Emsdetten. Kai Milbradt und Dr. Hans Vietmeier sind in einer Feierstunde im Rathaus in ihre neuen Ämter als Schiedspersonen für Emsdetten eingeführt worden. Bürgermeister Oliver Kellner begrüßte die durch den Rat der Stadt gewählten „Neulinge“ herzlich und dankte beiden für die Bereitschaft, das verantwortungsvolle Ehrenamt ab dem 1. Januar 2024 ausüben zu wollen.

Die Direktorin des Amtsgerichts Rheine, Monika Kremer, vereidigte im Anschluss die neu gewählten Schiedspersonen auf die Erfüllung ihrer Pflichten. Verabschiedung der „ehemaligen“ Schiedspersonen Auch die beiden Vorgänger und noch bis zum 31. Dezember im Amt befindlichen Schiedspersonen Klaus-Peter Janousek und Karl-August Kortmöller waren bei der Feierstunde zugegen.

Die beiden Schiedsmänner wurden von Monika Kremer und Oliver Kellner verabschiedet. „Ich danke Klaus-Peter Janousek und Karl-August Kortmöller von ganzem Herzen für ihre mehrjährige Tätigkeit. In unserer heutigen Zeit ist es nicht selbstverständlich, sich ehrenamtlich zu engagieren“, betonte Kellner.

Zusätzlich wurde Karl-August Kortmöller für sein 10-jähriges Engagement als Schiedsperson von Monika Kremer, der Direktorin des Amtsgerichts Rheine, mit einer Urkunde geehrt. Auch Bürgermeister Oliver Kellner gratulierte im Namen der Stadt Emsdetten und persönlich und überreichte dem ehrenamtlichen Jubilar einen Gutschein.

Schlichten statt richten

Schlichten statt richten – nach diesem Motto verhandeln Schiedspersonen in nachbarschaftlichen Streitigkeiten oder auch bei Strafsachen mit den Parteien, um eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen.

Schiedspersonen werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt und von den Leitungen der zuständigen Amtsgerichte vereidigt. Bei bürgerlichen oder nachbarschaftlichen Rechtsstreitigkeiten, wie zum Beispiel der Verletzung der persönlichen Ehre, der Einhaltung von Grundstücksgrenzen oder dem Beschneiden von Bäumen sowie strafrechtlichen Angelegenheiten, wie Körperverletzung, Sachbeschädigung oder Beleidigung muss es nicht direkt zu einer Klage vor Gericht kommen.

In einigen Fällen ist ein außergerichtlicher Schlichtungsversuch vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben, bevor eine Klage eingereicht werden kann. Schiedspersonen sind unparteiisch, geschulte Streitschlichter und Mediatoren, sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und entlasten die Gerichte.


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