Saerbeck. Der Herbst ist angekommen. Gerade bei nassem Wetter kann es durch Laub auf Gehwegen gefährlich glatt werden. Daher bittet die Gemeinde Saerbeck verstärkt um besondere Vorsicht, gerade dort, wo die Straßenkehrmaschine nicht fährt.
Die Gemeindeverwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger, die laut Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Saerbeck für die Reinigung der Bürgersteige und Straßen vor ihren Grundstücken selber zuständig sind, diese von Laub und anderem Kehrgut zu befreien. Die Regenrinnen und die Abflüsse sind frei zu halten, damit der anfallende Regen ablaufen kann.
Die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Saerbeck kann unter www.saerbeck.de unter der Rubrik Ortsrecht/Satzungen eingesehen werden. Hier kann auch nachgelesen werden, welche Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer für die öffentlichen Bereiche vor ihren Grundstücken straßenreinigungspflichtig sind.
Für Rückfragen steht Ihnen bei der Gemeinde Saerbeck Frau Lohaus unter 02574 / 89-104 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zur Verfügung.