Emsdetten. Ab dem 8. September wird die Fußgängerzone der Stadt Emsdetten neu beschildert. Insgesamt werden rund 40 Schilder ausgetauscht. Die neuen Vorgaben für die Nutzung von Fahrrädern in der Fußgängerzone gelten dann ab dem 10. September.
Die neue Regelung geht auf einen Beschluss des Rates der Stadt Emsdetten in seiner Sitzung am 15. Mai 2025 zurück. Ziel ist es, die Sicherheit und das umsichtige Miteinander aller Verkehrsteilnehmenden zu fördern. Neu ist, dass tagsüber von 9 bis 19 Uhr das Radfahren in der Innenstadt untersagt ist. Fahrradfahrende müssen in dieser Zeit entweder die Innenstadt umfahren oder absteigen und ihr Fahrrad schieben. Für Kinder mit Inlinern, Tretrollern, Kinderfahrrädern, Laufrädern und ähnlichen Fortbewegungsmitteln gilt jedoch: Eine rücksichtsvolle Durchfahrt ist erlaubt. Abends und nachts von 19 bis 9 Uhr dürfen sich Fahrradfahrende in der Innenstadt mit Schrittgeschwindigkeit – zirka 7km/h – fortbewegen.
Über den Wochenmarkt oder auf Flächen, auf denen Veranstaltungen stattfinden, darf allerdings auch zwischen 19 und 9 Uhr weder Fahrrad gefahren noch das Fahrrad geschoben werden. Fahrräder sind außerhalb des Markt- bzw. Veranstaltungsbereichs abzustellen. In Absprache mit der Polizei wird für Personen mit nachgewiesener oder augenscheinlicher Gehbehinderung die Nutzung von Hilfsmitteln wie beispielsweise Therapiedreirädern in Schrittgeschwindigkeit geduldet, sofern sie rücksichtsvoll fahren.
Zu Fuß Gehende haben in jedem Fall Vorrang und dürfen von anderen Verkehrsteilnehmenden nicht behindert werden. Nichts geändert hat sich an der Regelung für E-Scooter. Diese sind grundsätzlich in Fußgängerzonen verboten, für sie gilt zu jeder Zeit ein absolutes Fahrverbot.
