Öffentlicher Charakter

Osterfeuer sind ausschließlich am Ostersonntag (5. April) in der Zeit von 18 Uhr bis 24 Uhr durchzuführen. Foto: pixabay

Emsdetten

Emsdetten/Saerbeck/Neuenkirchen/Wettringen (DiLi). Das Osterfest steht in den Startlöchern und im Kreis Steinfurt werden wieder etliche „Osterfeuer“ vorbereitet. Dazu sind folgende Dinge zwingend zu beachten: Feuer zur Osterzeit sind nur dann erlaubt, wenn sie eindeutig und zweifelsfrei dem Brauchtum dienen und die Nachbarschaft oder Allgemeinheit nicht gefährdet wird.

Der öffentliche Charakter ist ein wesentlicher Bestandteil. Dieser ist zum Beispiel gegeben, wenn das Feuer von in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften oder Vereinen ausgerichtet wird und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für alle Interessierten zugänglich ist (Kirchengemeinden, Vereine oder Verbände, die eine derartige Veranstaltung für eine größere Teilnehmerzahl durchführen).

Wird dagegen Pflanzenschnitt privat oder in privatem Kreis verbrannt, handelt es sich nicht schon dann um ein Brauchtumsfeuer, wenn und nur weil das Verbrennen (regelmäßig) zur Osterzeit geschieht. In solchen Fällen ist in aller Regel davon auszugehen, dass in erster Linie eine verbotene Abfallbeseitigung stattfindet. Das Sammeln des Brennmaterials sollte erst kurz vor Ostern beginnen, da das Lagern derartiger Materialien erfahrungsgemäß auch zum Ablagern von Abfällen führt. Außerdem werden diese Ansammlungen von brütenden Vögeln, Igeln, Kaninchen und Kleinsäugern als Unterschlupf benutzt. Das Brennmaterial muss daher vor dem Entzünden umgeschichtet werden, dabei können auch eventuell vorhandene Abfälle entfernt werden.

Wichtig: Osterfeuer sind nur am Ostersonntag (5. April) in der Zeit von 18 Uhr bis 24 Uhr durchzuführen! Ausreichender Sicherheitsabstand zu Gebäuden und zu Gehölzen (Kronenbereich) sind unbedingt einzuhalten und es ist zu vermeiden, dass durch starke Rauchentwicklung eine Verkehrsgefährdung entsteht. Die Feuerstelle ist bis zum Erlöschen von zwei Personen, davon eine über 18 Jahre alt, zu beaufsichtigen. Brauchtunsfeuer müssen dem Bereich für öffentliche Ordnung angezeigt werden, damit überprüft werden kann, ob die

Zulässigkeitsvoraussetzungen vorliegen. Auf Anfrage von „Wir in Detten“ erklärten die Gemeinden sowie die Stadt Emsdetten:

In Wettringen werden beim Ordnungsamt bis einschließlich 29. März Anmeldungen für Osterfeuer angenommen; in Neuenkirchen können Vereine ein Brauchtumsfeuer noch bis einschließlich 27. März online anmelden. In der Stadt Emsdetten ist die Frist bereits verstrichen. Hier mussten Osterfeuer mindestens vier Wochen vorher bei der Stadt Emsdetten mittels Online-Formular gemeldet sein. Die bei der Stadt Emsdetten bekannten Osterfeuer der letzten Jahre (Brauchtum) sind bereits vollständig angezeigt. Neue Anfragen, die diese Voraussetzungen erfüllen, hat es in den vergangenen Jahren nicht gegeben. Grundsätzlich können daher keine neuen Osterfeuer mehr in Emsdetten zugelassen werden. Auch in der Gemeinde Saerbeck sind der genaue Verbrennungsort sowie persönliche Angaben und Erreichbarkeit der verantwortlichen Personen der Ordnungsbehörde jährlich, mindestens drei Wochen vor dem Osterfest mitzuteilen.


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