Mesum. Mit dem Umbau der Dorfmitte in Mesum wurde im Bereich Nielandstraße und Alte Kirchstraße ein taktiles Leitsystem für Menschen mit Sehbehinderung eingerichtet.
Dieses Leitsystem ermöglicht es Betroffenen, sich selbstständig und sicher im öffentlichen Raum zu orientieren. Blinde Menschen ertasten die Leitstreifen mit ihrem Langstock und finden so ihren Weg. Unterschiedliche Bodenstrukturen wie Noppen- und Rippenplatten geben dabei wichtige Hinweise, etwa auf Richtungswechsel, Querungen oder mögliche Gefahrenstellen. Zusätzlich sorgt ein farblicher Kontrast zum umgebenden Straßenbelag dafür, dass auch Menschen mit Sehbehinderung oder Restsehvermögen das System gut erkennen können.
Wird dieses Leitsystem jedoch durch parkende Fahrzeuge oder abgestellte Gegenstände wie Mülltonnen blockiert, ist eine sichere Orientierung kaum noch möglich. Betroffene müssen die Hindernisse umgehen und anschließend mühsam versuchen, den Leitstreifen wiederzufinden. Dabei besteht die Gefahr, unbeabsichtigt auf die Fahrbahn zu geraten. Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass nicht nur die Leitstreifen selbst freigehalten werden, sondern beidseitig ein Abstand von etwa 60 Zentimetern erforderlich ist, damit der Langstock zuverlässig eingesetzt werden kann.
Von zugestellten Gehwegen sind zudem auch andere Verkehrsteilnehmende betroffen. Insbesondere Kinder, etwa aus den angrenzenden Einrichtungen, könnten gezwungen sein, auf die Fahrbahn auszuweichen und sich dadurch zusätzlichen Risiken auszusetzen.
Der Beirat für Menschen mit Behinderung bittet daher eindringlich darum, das Leitsystem freizuhalten und dessen Bedeutung zu respektieren. Zugleich weist der Beirat auf die geltenden Regelungen der Straßenverkehrsordnung hin. Der Bereich der Dorfmitte ist als verkehrsberuhigte Zone ausgewiesen.
Fahrzeuge dürfen hier ausschließlich auf den gekennzeichneten Stellflächen parken, etwa auf den markierten Flächen vor der ehemaligen Schule, heute Kleiderkammer. Zudem gilt Schrittgeschwindigkeit, also etwa sieben bis maximal zehn Kilometer pro Stunde. Verstöße können entsprechend geahndet werden.
