Emsdetten. Die Stadt Emsdetten erinnert an die seit September 2025 geltenden Regelungen für den Radverkehr in der Fußgängerzone. Ziel ist ein sicheres und rücksichtsvolles Miteinander in der Innenstadt.
Zwischen 9 und 19 Uhr ist das Radfahren untersagt – Fahrräder müssen geschoben oder die Innenstadt umfahren werden. Von 19 bis 9 Uhr ist Radfahren in Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Fußgängerinnen und Fußgänger haben dabei jederzeit Vorrang.
In Bereichen des Wochenmarkts oder bei Veranstaltungen gilt ein grundsätzliches Verbot – auch für das Schieben von Fahrrädern. Für Kinder zum Beispiel mit Laufrädern oder Rollern ist eine rücksichtsvolle Durchfahrt möglich. E-Scooter sind in der Fußgängerzone weiterhin grundsätzlich nicht erlaubt.
Aktion soll noch einmal sensibilisieren.
Radverkehr in der Fußgängerzone
Aktuell weist die Stadt mit einer besonderen Aktion auf die Regeln hin: In Bäckereien im Stadtzentrum werden Brötchentüten ausgegeben, auf denen die wichtigsten Verkehrsregeln für die Innenstadt.
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Die neue Regelung geht auf einen Beschluss des Rates der Stadt Emsdetten in seiner Sitzung am 15. Mai 2025 zurück.
