Stadt erinnert an Radfahr-Regeln

Foto: privat

Emsdetten

Emsdetten. Die Stadt Emsdetten erinnert an die seit September 2025 geltenden Regelungen für den Radverkehr in der Fußgängerzone. Ziel ist ein sicheres und rücksichtsvolles Miteinander in der Innenstadt.

Zwischen 9 und 19 Uhr ist das Radfahren untersagt – Fahrräder müssen geschoben oder die Innenstadt umfahren werden. Von 19 bis 9 Uhr ist Radfahren in Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Fußgängerinnen und Fußgänger haben dabei jederzeit Vorrang.

In Bereichen des Wochenmarkts oder bei Veranstaltungen gilt ein grundsätzliches Verbot – auch für das Schieben von Fahrrädern. Für Kinder zum Beispiel mit Laufrädern oder Rollern ist eine rücksichtsvolle Durchfahrt möglich. E-Scooter sind in der Fußgängerzone weiterhin grundsätzlich nicht erlaubt.

Aktion soll noch einmal sensibilisieren.

Radverkehr in der Fußgängerzone

Aktuell weist die Stadt mit einer besonderen Aktion auf die Regeln hin: In Bäckereien im Stadtzentrum werden Brötchentüten ausgegeben, auf denen die wichtigsten Verkehrsregeln für die Innenstadt.

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Die neue Regelung geht auf einen Beschluss des Rates der Stadt Emsdetten in seiner Sitzung am 15. Mai 2025 zurück.


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