Baum oder Einfahrt?

Der Bebauungsplan sieht einen Alleecharakter vor. Foto: Stadt Emsdetten

Emsdetten

Emsdetten (sf). Derzeit amüsiert oder mockiert sich ganz Deutschland über ein Baumbeet in der Anton-Niessing-Straße im Emsdettener Neubaugebiet Lerchenfeld.

 

Dieses ist stumpf vor einer Garageneinfahrt angelegt worden, die Stadt Emsdetten muss sich seitdem einiges gefallen lassen. Nun erfolgte eine Stellungnahme der Stadt, um den baurechtlichen Hergang näher zu erläutern. Am 18. April tagt hierzu der Bauausschuss.

„Im zweiten Bauabschnitt des Wohngebiets Lerchenfeld werden derzeit die Arbeiten zum Straßenendausbau durchgeführt. Die Arbeiten wurden aufgrund des Ausbaubeschlusses aus 2011 seit Mitte Februar 2016 durchgeführt. ( ... ) Um ein regelmäßiges Erscheinungsbild des Straßenraums zu erhalten (Alleecharakter), wurden entlang der Anton-Niessing-Straße insgesamt acht Baumpakete mit jeweils neun Bäumen festgesetzt. Zur Gewährleistung der Stellung der Bäume in einem einheitlichen Raster wurden in diesen Bereichen die Zufahrtsmöglichkeiten in die Baugrundstücke entsprechend geregelt vorgegeben. Darüber hinaus besteht kein Anspruch auf weitere Zufahrten. (...) Die zeichnerisch festgesetzten Baumstandorte sind zwingend in dem vorgegebenen Raster zu realisieren: Die Grundstückszufahrten haben sich danach zu richten; geeignete Zufahrtsmöglichkeiten sind im Bebauungsplan eingetragen. (...) Bereits im Vorfeld der Bebauungsplanung und während des Verfahrens wurde die Erschließungsplanung eng mit dem mit der Straßenplanung beauftragten Ingenieurbüro abgestimmt und immer wieder auf die strikte Einhaltung des Baumrasters und der Zufahrten hingewiesen. (...) Bereits in 2013 und 2014 sind Anträge zu den Grundstücken Anton-Niessing-Straße 7 und 11 eingereicht und aufgrund nicht genehmigungsfähiger Zufahrtsplanungen wieder zurückgezogen worden. Mit Schreiben vom 25.04.2013 und 22.04.2014 sind die jeweiligen Errichtungen der neu zu bauenden Zweifamilienwohnhäuser vom Antragsteller angezeigt worden. (...) Demnach entsprachen die geplanten Gebäude inklusive Zufahrten und Nebenanlagen den Festsetzungen des Bebauungsplanes. (...)

Die Gebäude wurden im November 2014 und im April 2015 als fertiggestellt angezeigt. Es handelt sich jeweils um ein Zweifamilienhaus mit je einer Wohnung im Erdgeschoss und einer zweiten im 1. Obergeschoss. Gemäß den Bauvorlagen befindet sich jeweils längs an der östlichen Gebäudeseite ein Carport mit davor gelagertem zweiten Pkw-Stellplatz. Der für die jeweilige zweite Wohnung erforderliche Pkw-Stellplatz befindet sich demnach nach Änderung der ursprünglich vorgelegten Bauanzeige jeweils quer gelegen an den nördlichen Grundstücksgrenze, zwischen Gebäude und Straßenbegrenzungslinie. Alle drei Stellplätze des Grundstücks werden über ein und dieselbe Zufahrt angefahren. Das als Carport genutzte Nebengebäude von Haus Nr. 7 ist laut Bauvorlagen als Fahrradschuppen angezeigt.

Während der Umsetzung der Bauvorhaben wurden jedoch die nördlich der Häuser gelegenen Stellplätze nicht mehr berücksichtigt und stattdessen eine zweite, westlich gelegene Zufahrt mit Carport gebaut. Dies entspricht in etwa den zuvor bereits zurückgezogenen Bauanträgen. Obwohl der Bauträger oder sein Architekt von dem unzulässigen zweiten Carport mit Zufahrt wussten, haben sie die Vorhaben vorsätzlich baurechtswidrig errichten lassen und diese Tatsachen vermutlich nicht an die Käufer weitergegeben. (...) Mit Schreiben vom 14.03.2016 wurde seitens des Architekten der Wohngebäude Anton-Niessing-Straße 7 und 11 beantragt, auf zwei festgesetzte Baumstandorte (...) zu verzichten. Begründet wird der Antrag damit, dass die geplanten Standorte der Bäume die Zufahrten zu den vorhandenen Stellplätzen und Carports verhindern. (...).
Seit Mitte Februar 2016 finden die Arbeiten zum Endausbau der Straßen statt. Kosten einer Verzögerung hätten hernach im mittleren vierstelligen Bereich gelegen. Der aufgrund der vorgesehenen Baumpflanzungen erforderliche Leitungsschutz wurde bereits verlegt und müsste bei neuen Baumstandorten entsprechend neu erstellt werden. (...) Eine Verschiebung der Baumstandorte kommt somit auch technisch nicht in Frage. Die Nutzung zusätzlicher Zufahrten ist nur mit dem Verzicht der jeweiligen Bäume realisierbar.(...)

Drei Möglichkeiten

Aus Sicht der Verwaltung bestehen folgende Möglichkeiten:
1) Umsetzung aller bisherigen Beschlüsse und Ablehnung des Antrags
2) Rückbau der an den nördlichen Grundstücksgrenzen angelegten Baumscheiben und Einleitung eines Bebauungsplanänderungsverfahrens mit dem Ziel, alle in Frage stehenden Baumstandorte, die eine zweite gewünschte Grundstückszufahrt verhindern, aufzuheben.
3) Im Sinne einer Einzelfallentscheidung werden ausschließlich die Grundstücke Anton-Niessing-Straße 7 und 11 von den Festsetzungen des Bebauungsplans befreit. Die Kosten für den Rückbau der Baumbeete sollte der Antragsteller tragen.“


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