Die Zukunft der Fußgängerzone

Die Park-, Lade- und Druchfahrtregelung in der Fußgängerzone soll geändert werden. Foto: Stadt Greven

Greven

Greven. Die Stadt Greven wird die aktuell bestehenden Lieferzeiten und Ausnahmegenehmigungen für Kraftfahrzeuge im Fußgängerbereich prüfen und anpassen.

Damit Gewerbetreibende sowie Anwohnerinnen und Anwohner sich auf die geplanten Regelungen einstellen können, findet am 15. Februar (Donnerstag) um 19.30 Uhr im großen Sitzungssaal der Stadt Greven eine Informationsveranstaltung statt.

Die Maßnahme ist Teil des „integrierten Handlungskonzepts Innenstadt“ und soll für eine höhere Attraktivität der Fußgängerzone sorgen: Fußgänger sollen in Zukunft ohne störenden Autoverkehr in der Innenstadt einkaufen und verweilen können.

Zur besseren Planung bittet die Stadt um eine Anmeldung zur Veranstaltung bei Olaf Pochert, Telefon 02571 / 920-319, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Eine Anmeldung ist jedoch nicht Voraussetzung für die Teilnahme.
Zum Hintergrund: Im Rahmen der Erarbeitung des integrierten Handlungskonzeptes Innenstadt (iHk) ist deutlich geworden, dass die bestehenden verkehrlichen Regelungen in Bezug auf den motorisierten Verkehr in der Fußgängerzone in Greven nicht mehr angemessen respektiert werden

. Im Jahr 2015 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt daher beschlossen, ein umfassendes Konzept zum Schutz der Fußgängerzone zu erarbeiten. Mitte 2017 erhielt die Verwaltung vom Ausschuss den Auftrag, eine Detailplanung für die Installation von versenkbaren Pollern zu erstellen und die Baumaßnahme durchzuführen. Parallel hierzu soll ein Konzept zur Anpassung der bestehenden Lieferzeiten sowie der Ausnahmegenehmigungen für Kraftfahrzeuge erarbeitet werden.

Im Rahmen der Städtebauförderung des Landes NRW wird die Maßnahme aus dem Integrierten Handlungskonzeptes mit 70 Prozent gefördert.


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