Aktion Lichtblicke schenkt neue Hoffnung

Fachbereichsleiter Detlef Eden und Mitarbeiterin Chantal Uphoff verwalten die Formulare, mit denen Familien und Einzelpersonen eine Unterstützung beantragen können. Foto: Caritasverband

Greven

Emsdetten/Greven/Saerbeck. Wer nicht unbedingt auf der Sonnenseite des Lebens steht, freut sich über einen Lichtblick im Alltag. Seit vielen Jahren verhilft der Caritasverband Emsdetten-Greven Frauen, Männern und Kindern aus Emsdetten, Greven und Saerbeck zu manch hellen Momenten.

Denn als Kooperationspartner der Benefiz-Aktion „Lichtblicke“ der Lokalradiosender in Nordrhein-Westfalen hilft der Verband seinen Klienten bei der Antragsabwicklung. „Wir schauen, wo wir zum Beispiel bedürftige Familien haben, die in ihrem Alltag einen Lichtblick gebrauchen können“, erklärt Detlef Eden, zuständiger Fachbereichsleiter des Caritasverbandes.

Seit nunmehr 20 Jahren sammeln die lokalen Radiosender mit ihrer Aktion „Lichtblicke“ Geld für bedürftige Menschen in der jeweiligen Region. Als eine Art Treuhänder verwaltet der Caritasverband im Bereich Emsdetten, Greven und Saerbeck das Geld aus der hiesigen Region. Die Zahlen hinter der Aktion können sich sehen lassen. So hat der Verband 157.700 Euro allein in der Zeit von 2014 bis 2017 für Menschen in finanziellen Notlagen aus der Aktion Lichtblicke freigegeben. Im vergangenen Jahr wurden Unterstützungsleistungen in Höhe von insgesamt 39.200 Euro beantragt. Zwischen 35 und rund 50 Anträge bearbeitet der Verband jedes Jahr.

Das Geld kommt den Menschen zugute, die wegen unterschiedlichster Problemlagen Unterstützung durch den Caritasverband suchen. „In der Regel merken wir im Beratungsgespräch, wo zum Beispiel eine Familie einmal einen Lichtblick gebrauchen könnte“, erklärt Caritas-Mitarbeiterin Chantal Uphoff das Prozedere. Die Mitarbeiter des Verbandes helfen bei einem Hausbesuch bei der Antragstellung. „Die Bedürftigkeit wird überprüft und muss auch mit Belegen dargelegt werden“, sagt Chantal Uphoff. Etwa sechs Wochen vergehen von der Antragstellung bis zur Bewilligung. Ein Beirat prüft, ob die Förderkriterien gegeben sind.

Förderberechtigt sind Elternpaare und Alleinerziehende mit im eigenen Haushalt lebenden Kindern sowie junge Erwachsene bis zum Alter von 21 Jahren. Auch gemeinnützige Organisationen, Wohlfahrtsverbände und ausgewählte Projekte können einen Antrag auf Förderung durch Lichtblicke stellen. „In der Regel werden 1.000 Euro beantragt“, erklärt Chantal Uphoff. In Sonderfällen hat der Verband aber schon mehr Geld freigegeben, zum Beispiel 1.500 Euro für einen Drillingskinderwagen, 3.000 Euro zur Akuthilfe für eine Familie nach einem Wohnungsbrand oder 2.500 Euro für eine Großfamilie mit acht Kindern. Nach der Bewilligung eines Antrags verwaltet der Caritasverband das Geld. Die Familien verpflichten sich, das Geld ausschließlich für den vorgesehenen Zweck einzusetzen und die Ausgaben mit Belegen nachzuweisen. Mit einigen Warenhäusern rechnet der Caritasverband direkt ab.

„Oft wird das Geld für die Ausstattung und Renovierung von Kinderzimmern beantragt oder für andere für eine Familie wichtige Gegenstände, zum Beispiel Elektroherd, Waschmaschine oder Familienausflüge“, so Chantal Uphoff. Bei dem Zuschuss handelt es sich um eine einmalige Förderung, die nicht zurückgezahlt werden muss. Wer schon einmal Unterstützung durch die Aktion „Lichtblicke“ erhalten hat, kann frühestens nach fünf Jahren erneut einen Antrag stellen. „Es sei denn, dass sich die Lebensumstände ganz dramatisch verändert haben“, so Chantal Uphoff.


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