Verbraucherzentrale warnt vor Fake-Shops

Margarete Michel-Puckert, Beraterin der Verbraucherzentrale im Stützpunkt Ibbenbüren. Foto: Podszun

Ibbenbüren

Ibbenbüren. Werden im Internet begehrenswerte Produkte zum Schnäppchenpreis und gegen Vorkasse angeboten, sollten Kundenaugen vor einer Bestellung besonders wachsam sein. Denn Fälscher bieten auf kopierten oder nachgemachten Shop-Seiten im Internet attraktive Waren an, die niemals oder nur als schlechte Kopie den Weg zum Käufer finden.

„Wer in die Falle tappt und den verlangten Betrag für das begehrte Produkt vorab überweist, hat kaum eine Chance, sein Geld wiederzusehen“, warnt Margarete Michel-Puckert, Beraterin der Verbraucherzentrale im Stützpunkt Ibbenbüren. „Wird die Echtheit eines Shop-Angebots nur vorgegaukelt, um zu kassieren, handelt es sich um Betrug.“ Margarete Michel-Puckert hält viele Tipps für Online-Käufer parat, um Fakeshops als solche vor einer Bestellung zu erkennen. In Beratungen erfahren Betroffene, was sie tun können, falls sie dennoch auf ein Schwindelangebot hereingefallen sind. 

Käufer sollten vor einer Bestellung folgende Punkte in einem Internet-Shop genau checken:

• Gibt es mehrere, kundenfreundliche Zahlungsarten und eine überprüfbare Anbieteradresse im Impressum?
• Werden Angebot und Preis mit allen erforderlichen Details – etwa der Beschaffenheit des Produkts – angegeben?
• Werden Lieferbedingungen und -kosten ausreichend dargestellt?
• Sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und darin Hinweise zum Widerruf vorhanden?
• Wird mit einem vertrauenswürdigen Gütesiegel wie „Trusted Shop Guarantee“ (Trusted Shops), „s@fer-shopping“ (TÜV Süd) und „Geprüfter Onlineshop EHI“ (EHI Retail Institute GmbH) geworben?

Eine zuverlässigeOrientierung bieten solche Siegel jedoch nur, indem man auf das Logo klickt und dadurch auf die Homepage des Prüf-Unternehmens weitergeleitet wird.

Vorsicht bei Vorkasse:

Kunden werden bis zum Drücken des Kaufbuttons mehrere – auch kundenfreundliche – Zahlungsweisen angeboten. Sind sie bei der Kasse angelangt, haben Kunden plötzlich keine Wahl mehr: Dort wird nur noch eine umgehende Überweisung des geforderten Betrags verlangt.

Sicher sind Zahlungen auf Rechnung oder per Lastschrift. Bei der Zahlung auf Rechnung müssen Kunden erst bezahlen, wenn sie die Ware erhalten haben. Bei Zahlung per Lastschrift kann die Zahlung noch bis zu acht Wochen rückgängig gemacht werden.

Fake-Shop-Opfer sind nicht wehrlos: Wer schon Geld überwiesen hat, sollte umgehend seine Bank auffordern, die Zahlung rückgängig zu machen. Wenige Stunden nach einer Onlinebestellung ist dies oft noch möglich. Bei anderen Zahlungsarten kann eine Zahlung noch bis zu acht Wochen nach Einzug rückgängig gemacht werden. Grundsätzlich sollten sämtliche Belege von Online-Bestellungen gesammelt und gesichert werden. Dazu gehören Kaufvertrag, Bestellbestätigung, E-Mails und ein Screenshot des Angebots.

Betroffene können die ausgedruckten Unterlagen in der Verbraucherzentrale NRW im Beratungsstützpunkt Ibbenbüren im Rathaus immer mittwochs von 10 bis 15 Uhr prüfen lassen und Strafanzeige bei der Polizei stellen. Dies ist auch online möglich unter www.polizei.nrw.de.

• Der Beratungsstützpunkt ist immer mittwochs von 10 bis 15 Uhr geöffnet; Telefon 05451 / 931-933.


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