Bei unerwünschten Werbeanrufen einfach auflegen!

Margarete Michel-Puckert, Beraterin der Verbraucherzentrale im Stützpunkt Ibbenbüren. Foto: Podszun

Ibbenbüren

Ibbenbüren. Trotz Verbots erhalten Privatpersonen immer wieder ungebetene Anrufe von Werbern, die im Auftrag dubioser Firmen Verträge oder Abos an neue Kunden bringen wollen. Geschickt mit vermeintlich lukrativen Angeboten umworben, lassen sich viele an der Strippe überreden, mündlich einen Vertrag abzuschließen oder ihre Kontoverbindung preiszugeben.

„Doch Vertreter von Firmen dürfen nur mit vorher erteilter Einwilligung der Kunden anrufen und ihre Angebote unterbreiten“, so Margarete Michel-Puckert, Beraterin der Verbraucherzentrale im Ibbenbürener Rathaus. Zum Umgang mit unerwünschten Werbeanrufen hat die Verbraucherzentrale folgende Tipps:

• Telefonisch abgeschlossene Verträge sofort rückgängig machen: Verträge, die ungewollt während eines Telefonats zustande gekommen sind, können in der Regel innerhalb von 14 Tagen rückgängig gemacht werden. Hat der Unternehmer den Kunden nicht korrekt zum Widerrufsrecht informiert und belehrt, kann dem telefonisch zustande gekommenen Vertrag noch länger widersprochen werden.

• Gegen unzulässige Telefonwerbung vorgehen: Wer sich den Namen der Firma und des Anrufers, Datum, Uhrzeit und den Grund des Anrufs notieren hat, kann diese Daten unter www.verbraucherzentrale.nrw/telefonwerbung in ein Beschwerdeformular der Verbraucherzentrale NRW eingetragen. Meldungen von belästigenden Telefonanrufen nimmt auch die Bundesnetzagentur per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! entgegen.

• Schutz vor unerwünschten Werbeanrufen: Um unvermittelten Werbeattacken am Telefon von vornherein einen Riegel vorzuschieben, sollten Verbraucher ihre private Rufnummer möglichst nicht leichtfertig weitergeben und nicht in öffentlich einsehbare Telefonbücher eintragen lassen.

Lässt sich der Ärger mit unerwünschten Werbeanrufen nicht auf eigene Faust beilegen, hilft die persönliche Rechtsberatung der Verbraucherzentrale NRW im Rathaus Ibbenbüren immer mittwochs von 10 bis 15 Uhr. Verbraucherschützerin Margarete Michel-Puckert wartet im Beratungsstützpunkt Ibbenbüren im Rathaus immer mittwochs in der Zeit von 10 bis 15 Uhr mit vielen rechtlichen Informationen auf.


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