Garantie und Kundendienst

Margarete Michel-Puckert, Beraterin der Verbraucherzentrale im Stützpunkt Ibbenbüren. Foto: Podszun

Ibbenbüren

Ibbenbüren. Wer sich für den Kauf eines bestimmten Haushaltsgerätes entscheidet, sollte sich auch gleich über die Konditionen des Kundendienstes eines Herstellers informieren.

Innerhalb der Gewährleistungsfrist von zwei Jahren kommen in der Regel im Schadensfall keine übermäßigen Kosten auf den Verbraucher zu. Danach kann eine vermeintlich kleine Reparatur aber hohe Kosten verursachen, weiß Margarete Michel-Puckert, Beraterin der Verbaucherzentrale im Ibbenbürener Rathaus.

Hier ihre Tipps, was Verbraucher im Schadensfall tun können:

• Werfen Sie zunächst einen Blick in die Bedienungsanleitung. Dort findet man zumindest einige Hinweise zur Fehlerdiagnose.
• Ist eine schnelle Lösung des Problems nicht in Sicht, klären Sie ab, ob noch Ansprüche aus Gewährleistung oder Garantie bestehen.
• Vergleichen Sie mehrere Kundendienste, um einen Überblick über die angebotenen Leistungen und deren Preise zu bekommen.
• Bitten Sie um einen Kostenvoranschlag. Aber Vorsicht: Auch den wollen sich einige Kundendienste bereits bezahlen lassen. Das ist zulässig, muss aber vorher vereinbart worden sein.
• Da der Kundendienst seinen Standort nicht immer in der Nähe hat, lohnt es sich, auch mal bei einem ortsansässigen Handwerker nachzufragen. Bei kleineren Reparaturen kann das durchaus günstiger sein.
• Legen Sie Termin und Umfang der Leistung so genau wie möglich fest. Somit schützen Sie sich vor Leistungen, die Sie nicht bestellt haben.
• Bestehen Sie auf einer ausführlichen Rechnung. Fahrtkosten, Arbeitszeit und verbrauchtes Material sollten einzeln ausgewiesen werden.
• Ist die Reparatur nicht geglückt, dürfen Sie die Mängel reklamieren. Achten Sie darauf, die Reparatur möglichst noch in Anwesenheit des Kundendienstes zu prüfen und zu reklamieren.

Wer Fragen zu Gewährleistung, Garantie, Kostenvoranschlag und Co. hat, kann sich mittwochs von 10 bis 15 Uhr persönlich oder telefonisch unter 05451 / 913933 an Verbraucherschützerin Margarete Michel-Puckert im Büro der Verbraucherzentrale im Rathaus in Ibbenbüren wenden.


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