Abzocke per Smartphone

Margarete Michel-Puckert, Beraterin der Verbraucherzentrale im Stützpunkt Ibbenbüren. Foto: Podszun

Ibbenbüren

Ibbenbüren. Smartphone-Nutzer haben mit einem Mobilfunkunternehmen einen Vertrag zum Telefonieren und Surfen im Netz abgeschlossen. Vielfach kassieren jedoch Dritte mit Hilfe des sogenannten „WAP Billings“ kräftig mit.

Die Masche: Unseriöse Firmen schalten Werbebanner in Apps, um Ahnungslose mit einem versehentlichen Klick oder Wisch in ein kostenpflichtiges Abo zu locken. So können zum Beispiel 4,99 Euro wöchentlich in Rechnung gestellt werden. „Aber Nutzer von Smartphones können sich vor ungewollten Abos schützen“, erklärt Margarete Michel-Puckert von der Verbraucherzentrale im Beratungsstützpunkt Ibbenbüren und gibt folgende Tipps für User:

• Drittanbietersperre: Die Abzocker kommen an ihr Geld, weil Mobilfunkbetreiber fällige Beträge für Serviceleistungen von Drittfirmen über die Telefonrechnung ihrer Kunden abbuchen. Vor ungewollten Abos kann man sich bislang nur durch eine Drittanbietersperre schützen. Diese kann durch den Mobilfunkanbieter eingerichtet werden.

• Buttonpflicht: Wirksam ist ein Vertrag erst dann, wenn Handybesitzer sich per Button ausdrücklich zur Zahlung verpflichtet haben. Ein solcher Button muss gut lesbar und eindeutig mit „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer anderen eindeutigen Formulierung beschriftet sein. Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, besteht keine Zahlungspflicht. Das Herauswinden aus einer Abo-Falle ist jedoch aufwändig.

• Klarheit verschaffen: Unklare Abbuchungsposten sollten betroffene Kunden sich von ihrem Mobilfunkunternehmen erklären lassen. Abo-Anbieter geben meist von sich aus ihre Identität nicht preis, sondern bedienen sich eines weiteren Dienstleisters.

Nur dieser taucht namentlich auf der Rechnung auf, übernimmt jedoch nur die Abwicklung. Die für die Kündigung des Abos dringend benötigten Kontaktdaten des Abo-Anbieters können Betroffene über die Kundendienstnummer auf der Rechnung bei ihrem Mobilfunkunternehmen erfragen.

Verbraucherschützerin Margarete Michel-Puckert gibt weitere Infos und Beratung zum Thema im Beratungsstützpunkt Ibbenbüren im Rathaus immer mittwochs in der Zeit von 10 bis 15 Uhr; Telefon 05451 / 931-933.


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