EU-weite Vergaben: Angebote nur noch online

Damit keine Missverständnisse entstehen: Kerstin Weniger (li.) und Carolin Schrey von der Vergabestelle der Stadt Ibbenbüren haben fürs Foto extra mit Akten vor einem prall gefüllten Aktenschrank Position bezogen. Tatsächlich werden durch die fortschreitende Digitalisierung solche Bestände auch in ihrem Arbeitsbereich zunehmend weniger. Ab dem 18. Oktober sogar schlagartig wieder ein Stück mehr. Foto: Stadt Ibbenbüren / André Hagel

Ibbenbüren

Ibbenbüren. Die Stadt Ibbenbüren setzt bekanntlich Hochdruck dahinter, Verwaltungsprozesse zu digitalisieren – im Sinne einer größeren Effektivität und im Zeichen von mehr Bürgerfreundlichkeit. In diesem Fall ist sie zwar auch automatisch mit im Boot, allerdings als Ausführende, nicht als Initiatorin.

 

 

Ab morgen (18. Oktober) greifen Neuregelungen bei EU-weiten Vergabeverfahren von Behörden. Ab diesem Stichtag gilt: Unternehmen können ihre Angebote auf solche Ausschreibungen nicht mehr wie bislang in Papierform einreichen, sondern ausschließlich digital. Dies gilt natürlich auch für europäische Ausschreibungen der Stadt.

Seit 2016 ist die anstehende Umstellung auf das Volldigitalverfahren bei Ausschreibungen im Rahmen der Europäischen Union bekannt. Auch hierfür wurde zum Januar 2017 bereits eigens das zentrale Online-Vergabeportal www.evergabe.nrw.de eingerichtet.

Jetzt aber wird es ernst: Denn diejenigen Angebote auf neue EU-weite Ausschreibungen, die nach dem 18. Oktober von Unternehmen noch in Papierform eingereicht werden, müssen von den Mitarbeiterinnen in der Vergabestelle der Stadt Ibbenbüren ausgesondert werden. Es wird keine Chance auf eine Ausnahme geben. Papierunterlagen wandern automatisch ins Aus.

Das bedeutet: Die Unternehmen werden sich rapide umstellen müssen. „Bislang kommen auch bei EU-weiten Ausschreibungen 90 Prozent der Unternehmensangebote noch in Papierform rein“, schildern Kerstin Weniger und Carolin Schrey von der Vergabestelle der Stadt Ibbenbüren. Sie sind darauf vorbereitet, ab dem 18. Oktober die Signale auf Rot zu stellen.

Die zentrale Vergabeplattform im Internet sammelt alle auf eine Ausschreibung hin eingehenden Angebote bis zum Stichtag in verschlüsselter Form. Für die zuständigen Vergabestellen in den Behörden ist bis dahin nur die reine Zahl der Offerten sichtbar. „Erst nach Ablauf der Einreichfrist können wir die eingegangenen Angebote zusammenführen und bearbeiten“, erläutert Kerstin Weniger. „Das ist ein Beitrag zum Korruptionsschutz – und somit auch ein Signal der Sicherheit an Unternehmen.“

Im Falle der von Verwaltungsbehörden zu vergebenden Baumaßnahmen ist innerhalb der Europäischen Union dann auszuschreiben, wenn das Gesamtprojekt ein Volumen von 5.220.000 Euro übersteigt. Andere Grenzwerte bestehen für Dienst- und Lieferleistungen, worunter etwa die Anschaffung von Kopiergeräten fällt. Hier ist ab 221.000 Euro Volumen der Gesamtmaßnahme EU-weit zu vergeben.

Im Zeichen von E-Government ist übrigens, was öffentliche Vergaben angeht, der nächste Schritt vom Gesetzgeber ebenfalls schon vorgezeichnet: Ab 2020 werden auch Angebote auf Ausschreibungen im nationalen Rahmen von Unternehmen nur noch online einge­reicht werden können. Das Papier verschwindet auch hier.


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