Fallstricke im Verbraucheralltag

Margarete Michel-Puckert, Beraterin der Verbraucherzentrale im Stützpunkt Ibbenbüren. Foto: Podszun

Ibbenbüren

Ibbenbüren. Wussten Sie, dass Händler im Laden gekaufte Ware nicht zurücknehmen müssen? Dass Verträge am Telefon auch ohne Unterschrift gültig sind? Oder dass man nicht jede Kartenzahlung rückgängig machen kann?

Was auf den ersten Blick als Kundenrecht erscheint, erweist sich beim genauen Hinsehen oftmals als Irrglaube. Die Regeln für den Warenkauf variieren: Können Kunden bei einem Online-Kauf die Ware bei Nichtgefallen zurücksenden, sind sie bei der Rückgabe im Geschäft auf die Kulanz des Händlers angewiesen. Für mehr Transparenz gibt Margarete Michel-Puckert von der Verbraucherzentrale folgendeTipps:

• Verträge nicht nur mit Unterschrift gültig: Der Einkauf von Waren oder die Zustimmung zu Serviceleistungen vollzieht sich häufig ohne Unterschrift. Zwingend unterschrieben werden müssen jedoch alle Vereinbarungen, die in Schriftform abgeschlossen oder auch noch durch einen Notar beglaubigt werden müssen – wie etwa bei einem Immobilienerwerb.

• Preisauszeichnungen nicht immer bindend: Auch wenn für ein Smartphone ein Preis von 79 Euro angegeben ist, muss der Verkäufer es nicht zwangsläufig zu diesem Preis verkaufen. Maßgeblich ist immer der Preis, über den sich Käufer und Verkäufer an der Kasse verständigen.

• Umtausch und Rückgabe nicht selbstverständlich: Die meisten Geschäfte bieten ihren Kunden die Möglichkeit, gekaufte Ware innerhalb einer bestimmten Zeit einfach wieder umzutauschen. Doch ein Umtausch oder die Rücknahme von Artikeln im Geschäft ist reine Kulanz des Verkäufers.

• Nicht jede Kartenzahlung ist rückbuchbar: Es gibt einen entscheidenden Unterschied zwischen dem Bezahlen mit Giro-Card und Unterschrift oder per Giro-Card und PIN. Nur wer seine Kartenzahlung auch per Unterschrift quittiert, kann den Kaufbetrag innerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründen auf sein Geldkonto zurückbuchen lassen.

Infos und Beratung erhalten Ratsuchende mittwochs von 10 bis 14 Uhr und von 15 bis 18 Uhr im Rathaus Ibbenbüren, Telefon 05451 / 931-933.


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