Ibbenbüren/Kreis Steinfurt (hp). Bußgelder oder der Verlust der EEG-Vergütung – dies droht seit dem 31. Januar den Betreibern von Solaranlagen, Blockheizkraftwerken, Notstromaggregaten, Windkraftanlagen, Batteriespeichern, Großkraftwerken, wenn sie ihre bestehenden Anlagen nicht in das neue behördliche Marktstammdatenregister (MaStR) eintragen.