„Minijob – Minichance?“

Lengerich

Lengerich. Die Ausstellung „Minijob – Minichance?“ in der Agentur für Arbeit Lengerich soll über die Chancen und Risiken dieser Beschäftigungsform aufklären.

 

Die Ausstellung ist noch bis Freitag (6. November) zu den üblichen Öffnungszeiten in der Arbeitsagentur Lengerich (Bahnhofstraße 43) zu besichtigen.

Für die einen sind sie ein abgabefreier Nebenverdienst, für die anderen eine berufliche Sackgasse: Arbeiten auf 450-Euro-Basis ist sehr beliebt und birgt doch insbesondere für Frauen viele Risiken: Was ursprünglich als „Zuverdienst für Ehefrauen“ gedacht war, entpuppt sich oft als Karrierefalle und Risiko für Altersarmut. 

Für 34.246 Menschen im Kreis Steinfurt ist der Minijob zurzeit die einzige bezahlte Arbeit. Ziemlich genau zwei Drittel der so Beschäftigten sind Frauen. Besonders Frauen während der Familienphase und Alleinerziehende arbeiten jahrelang in Minijobs – oft, weit unterhalb ihrer beruflichen Qualifikation. Die Kauffrau, die putzen geht oder die Akademikerin, die an der Kasse sitzt, sind keine Seltenheit. Schwierig wird es meistens dann, wenn die Frauen wieder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung suchen. „Meistens gibt es nur geringere Ausbaumöglichkeiten zur sozialversicherungspflichtigen Arbeit“, weiß Gabriele Lange, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit Rheine. „Die Minijobber werden ihren Ruf als Aushilfe kaum los und haben somit wenige Karriereaussichten.“ Mit fatalen Folgen: Bei Arbeitslosigkeit erhalten Minijobber kein Arbeitslosengeld. Und sie sammeln pro Beschäftigungsjahr gerade einmal einen Rentenanspruch von 4,50 Euro an. Altersarmut ist damit vorprogrammiert.

Zudem wissen viele Minijobber zu wenig über ihre Rechte. So erhält fast jeder dritte Minijobber keinen bezahlten Urlaub, obwohl dafür ein gesetzlicher Anspruch besteht. Auch Lohnfortzahlung im Krankheitsfall steht den geringfügig Beschäftigten zu. Hier will die Ausstellung ebenfalls aufklären. Die Ausstellung zeigt auch Alternativen zum Minijob auf. „Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bietet eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gleichermaßen Vorteile“, erklärt Stefan Roskam, Mitarbeiter im Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur Rheine. So fallen im so genannten „Midijob“ geringere Sozialabgaben für den Arbeitgeber an. Außerdem kann eine berufliche Qualifizierung der Beschäftigten finanziell gefördert werden.

Wer Fragen zum Wiedereinstieg in den Beruf hat, kann sich an Gabriele Lange wenden, Telefon 05971 / 930451 oder E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.


Anzeige