Erben und Vererben

Christiane Tewes und Jörn Faulhaber. Fotos: VHS Rheine

Rheine

Rheine. Auf Einladung der Volkshochschule werden Rechtsanwalt und Notar Jörn Faulhaber und Steuerberaterin Christiane Tewes am Donnerstag (9. November) einen Vortrag über Vermögensübertragung zu Lebzeiten und Erben und Vererben sowie Erbschaftssteuer halten.

Bei der Vermögensübertragung gibt es unterschiedliche Gründe, warum Eltern auf ihre Kinder oder der Onkel auf seinen Neffen, jedenfalls zukünftige Erblasser auf ihnen nahestehende Personen zu Lebzeiten ein Vermögen oder einen Teil des Vermögens übertragen.

Häufig steht der Wunsch dahinter, dass das über Jahrzehnte genutzte Haus innerhalb der Familie verbleibt. Manche möchten das Vermögen vor dem Zugriff des Sozialversicherungsträgers schützen oder für einen späteren Erbfall Steuern sparen. Schließlich gibt es aber auch praktische Bedürfnisse, wie etwa eine frühzeitige Regelung der Unternehmensnachfolge oder die Eltern wollen einen Teil des gemeinsam genutzten Wohnhauses ihren Kindern überlassen und diese möchten einen weiteren Ausbau finanzieren.

Weiterhin werden die Referenten zum einen über die grundsätzlichen Möglichkeiten bei der erbrechtlichen Gestaltung durch einseitiges Testament, gemeinschaftliches Testament und Erbvertrag sowie über die dabei notwendige Beachtung der Schenkungs- und Erbschaftssteuer aufklären.

Ebenso werden sie gut verständlich zu den Grundsätzen des Erbschaftsrechts – etwa zum Tes­tament oder Erbvertrag und zur Erbschaftssteuer – referieren. Der gebührenfreie Vortrag beginnt um 17 Uhr in der VHS im Josef Winckler-Zentrum, Neuenkirchener Straße 22. Eine Anmeldung unter der Telefonnummer 05971 / 939124 ist erwünscht.


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