Briefwahl geht auch!

Rheine

Rheine. Ab Ende dieser Woche erhalten rund 60.000 wahlberechtigte Bürger in Rheine eine Wahlbenachrichtigung für die Wahl des Bürgermeisters und des Landrats am 13. September.

 

Die Wahlbenachrichtigung gilt auch für eine eventuelle Stichwahl und wird wie letztes Jahr als Brief versandt und nicht mehr in der Form einer Karte. Der Briefumschlag ist mit dem Aufdruck „Wichtige Wahlunterlagen“ gekennzeichnet. Mit der Wahlbenachrichtigung wird insbesondere über das jeweilige Wahllokal unterrichtet, in dem die Stimmabgabe zu den Wahlen erfolgen kann.  Wer am Wahlsonntag beziehungsweise am Stichwahltermin (27. September) verhindert ist, der hat die Möglichkeit, seine Stimme per Briefwahl abzugeben.

Dazu muss ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragt werden. Ein Wahlscheinantrag ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung zu finden. Auch online ist die Beantragung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen möglich. Ein entsprechendes Formular ist auf www.rheine.de unmittelbar auf der Startseite zu finden. Der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen wird dann per Post zugeschickt. Eine Beantragung des Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen ist ebenso direkt im Wahlamt der Stadt Rheine möglich, dazu ist ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Identitätsnachweis) mitzubringen. Wer möchte, kann im Wahlamt auch unmittelbar seine Stimme per Briefwahl abgeben.

Das Wahlamt Rheine ist im Sitzungsraum 104 (1. OG, Neues Rathaus) zu finden und montags bis donnerstags durchgängig von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr geöffnet. Telefonisch ist das Wahlamt unter 05971 / 939601 zu erreichen. Die Mailadresse lautet Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.


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