„Feuchtgebiet am Moor“ wird neu ausgewiesen

Rheine

Rheine. Das Naturschutzgebiet „Feuchtgebiet am Moor“ in Rodde wird erneut ausgewiesen.

Die Naturschutzgebietsverordnung „Feuchtgebiet am Moor“ vom 30. Dezember 1994 ist in diesem Januar durch den gesetzlich vorgegebenen Zeitablauf ungültig geworden. Die Höhere Landschaftsbehörde bei der Bezirksregierung Münster beabsichtigt daher, das Gebiet wieder als Naturschutzgebiet auszuweisen.

Bei dem nördlich der Autobahn 30 gelegenen und etwa drei Hektar großen Gebiet handelt es sich um einen nährstoffarmen Waldkomplex auf Flugsanden mit Relikten von Pfeifengras-, Trockenrasen- und Heidegesellschaften, der zum Teil verlandete flache Sandabgrabungsgewässer umschließt. Wichtige Ziele der Schutzgebietsausweisung sind, die temporären Stillgewässer und ihre Uferbereiche mit Vegetationsgesellschaften nasser, nährstoffarmer Sandböden mit seltenen Pflanzenarten wie Mittlerer Sonnentau, Rundblättriger Sonnentau, Sumpfbärlapp und Später Gelbsegge wieder herzustellen und zu erhalten. Darüber hinaus hat das Gebiet eine sehr hohe Bedeutung für Libellen wie die Torf-Mosaikjungfer, die Kleine Moosjungfer, die Nordische Moosjungfer und die Gemeine Smaragdlibelle und für Amphibien.

Der Entwurf der neuen Verordnung sowie die Kartenunterlagen liegen noch bis zum 28. August im Kreishaus Steinfurt, Umwelt- und Planungsamt, Raum 557, sowie bei der Stadtverwaltung Rheine, Raum 413a, zur Einsicht aus. Während der Auslegungszeit können Eigentümer und Berechtigte Bedenken und Anregungen schriftlich oder persönlich vorbringen.

Die öffentliche Auslegung ist im Amtsblatt Nr. 25/2015 des Kreises Steinfurt vom 16. Juli (www.kreis-steinfurt.de/Aktuelles/Amtsblatt) bekanntgemacht worden. Ab diesem Zeitpunkt gilt ein Veränderungsverbot nach dem Landschaftsgesetz.

Für weitere Informationen steht das Umwelt- und Planungsamt des Kreises Steinfurt unter der Nummer 02551 / 691495 gerne zur Verfügung.


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