Erlaubnisscheinausgabe der Kanalangler

Am Sonntag werden die Scheine ausgegeben. Foto: ASV

Rheine

Rheine. Für alle Mitglieder des Anglersportvereins (ASV) Rheine, die ihre Angelpapiere noch nicht erhalten haben, bietet sich am Sonntag (6. Januar) letztmalig die Gelegenheit, die Erlaubnisscheine für das Jahr 2019 abholen. 

Von 10 bis 12 Uhr stehen die Vorstandsmitglieder des Kanalanglerclubs im Vereinsheim in Altenrheine, Am Moosgraben 90, bereit, die begehrten Unterlagen auszugeben. Es können dann die Angelpapiere für den Mittellandkanal, den See in Varenrode, den See „Gut-Venhaus“, den Dortmund-Ems-Kanal und weiteren Verbandsstrecken des Landesfischereiverbandes Westfalen und Lippe in Empfang genommen werden. Bei der Angelscheinausgabe vorzulegen sind der Sportfischerpass und die ausgefüllte Fangmeldung für das Jahr 2018.

Der ASV Rheine weist ausdrücklich darauf hin, dass auch ein für das Jahr 2019 gültiger Jahresfischereischein, zu erhalten bei der Verwaltung des jeweiligen Wohnortes, zwingend erforderlich ist. All denjenigen, die die Jahresgebühr im Einzugsverfahren gezahlt haben, werden die Papiere bei Nichtabholung kostenpflichtig zugesandt. Wer weder den Beitrag gezahlt noch die Papiere abgeholt hat, muss leider aus dem Verein ausgeschlossen werden. Eine spätere Abholung im Vereinsheim ist nicht mehr möglich.

Nähere Auskünfte erteilt die ASV-Geschäftsstelle unter der Telefonnummer 05971 / 8009025. Wer neu in den ASV Rheine eintreten möchte, kann ebenfalls am Sonntag vorsprechen. Vorzulegen sind hier das Prüfungszeugnis der abgelegten Fischereiprüfung, ein Passbild und ebenfalls der gültige Jahresfischereischein für 2019. Wer im Übrigen noch keine Fischereiprüfung vorweisen kann, sich aber dennoch für dieses schöne Hobby interessiert, der sollte sich den 19. Februar 2019 dick im Kalender markieren.

An diesem Tag beginnt nämlich der Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fischereiprüfung, die dann am 19. März abgelegt werden kann. Details werden zeitnah in der Tagespresse veröffentlicht.


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