Am 26. Mai ist Europawahl

Das Wahlamt-Team (v.l.): Katharina Middelhoff, Sabrina Sievers, Juana Neumann, Pia Löthmeier und Maren Ipe. Foto: Stadt Rheine

Rheine

Rheine. Am 26. Mai 2019 findet die neunte Direktwahl zum Europäischen Parlament statt. Aktuell werden die Wahlbenachrichtigungen etwa 58.000 wahlberechtigten EU-Bürgern der Stadt Rheine zugestellt. Die Wahlbenachrichtigung wird in Form eines Briefes mit dem Aufdruck „Achtung – Wichtige Wahlunterlagen“ versandt.

Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle EU-Bürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Wer in Rheine gemeldet ist und nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, muss bis zum 5. Mai 2019 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, um in Rheine wählen zu können. Ein entsprechender Antrag steht auf der städtischen Homepage www.rheine.de > Rathaus & Service > Wahlen > Europawahl zum Download bereit. Weitere Informationen für Unionsbürger bietet der Bundeswahlleiter auf seiner Homepage www.bundeswahlleiter.de an.

Briefwahlunterlagen

Wer am 26. Mai 2019 nicht persönlich zur Wahl gehen kann, hat die Möglichkeit, seine Stimme per Briefwahl abzugeben. Für die Teilnahme an der Wahl per Briefwahl ist ein Wahlscheinantrag erforderlich. Einen Wahlscheinantrag samt Briefwahlunterlagen können Sie mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, formlos, schriftlich, mündlich (nicht telefonisch) oder elektronisch stellen. Folgende Angaben sind erforderlich: Vor- und Familienname, Geburtsdatum und Wohnanschrift, gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift. 

Auch online ist die Beantragung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen möglich. Ein entsprechendes Formular ist auf der städtischen Homepage www.rheine.de > Rathaus & Service > Wahlen > Europawahl zu finden.
Der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen wird nach erfolgter Antragstellung per Post zugestellt. Zudem besteht die Möglichkeit, den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen direkt im Wahlamt der Stadt Rheine zu beantragen. Dazu ist neben der Wahlbenachrichtigung ein Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass, Identifikationsnachweis) bereitzuhalten und auf Verlangen vorzuzeigen.

Wichtig: Wer für einen anderen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt und/oder persönlich in Empfang nimmt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.

Das Wahlamt der Stadt Rheine ist seit dem 23. April geöffnet. Neben der Beantragung und Abholung von Briefwahlunterlagen kann die Briefwahl auch bequem direkt vor Ort vorgenommen werden. Das barrierefreie Wahlamt der Stadt Rheine befindet sich im Neuen Rathaus, 1. Obergeschoss, Raum 101. Geöffnet hat das Wahlamt montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr. Am Freitag vor der Wahl, 24. Mai, hat das Wahlamt von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Zudem öffnet das Wahlamt an zwei Samstagen (11. und 25. Mai) von 8 bis 14 Uhr. Telefonisch ist das Wahlamt unter der Rufnummer 05971 / 939-602 und per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! erreichbar.


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